NPD-Verbot::Bundesverfassungsgericht macht Bock zum Gärtner

Die vom Karlsruher Gericht bestellten Gutachter sind durch Bagatellisierung rechtsextremer Umtriebe aufgefallen

Heribert Prantl

(SZ vom 06.02.2002) - Der Unstern über dem NPD-Verbotsantrag leuchtet immer greller - und das ist, wie sich nun herausstellt, nicht nur die Schuld der V-Leute und der Geheimdienstbürokratie in den Innenministerien. Auch das Bundesverfassungsgericht in Gestalt seines Richters Hans-Joachim Jentsch agiert recht unglücklich.

Jentsch, früherer CDU-Justizminister von Thüringen, ist Berichterstatter des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts für das NPD-Verbotsverfahren. Zwei der drei Gutachter, die er für dieses Verbotsverfahren bestellt hat, sind politisch äußerst umstritten.

Es handelt sich um Professor Eckhard Jesse, Politikwissenschaftler an der Technischen Universität Chemnitz, und Uwe Backes, stellvertretender Direktor des Hannah-Arendt-Instituts in Dresden. Ihnen wird ein ziemlich unkritisches Verhältnis zur rechten politischen Szene nachgesagt. Sie sind nach Paragraf 27 a des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes als "sachkundige Dritte" geladen worden. Der einschlägige juritische Großkommentar definiert das so: "Sachkunde ist objektiver Sachverstand".

Der objektive Sachverstand der vom Gericht bestellten Gutachter sieht im vorliegenden Fall wie folgt aus. Eckhard Jesse ist durch Verharmlosung rechtsextremer Umtriebe aufgefallen. 1990 schoss er sich in einem Aufsatz auf Heinz Galinski, den früheren Vorsitzenden des Zentralrates der Juden ein und meinte: "Auf Dauer dürfte Judenfeindlichkeit nicht zuletzt gerade wegen mancher Verhaltensweisen von Repräsentanten des Judentums an Bedeutung gewinnen".

Kritik an groben Antismetismen beklagte ere als "hysterische Reaktion". Der genannte Aufsatz Jesses erschien in dem von ihm gemeinsam mit Uwe Backes und Rainer Zitelmann herausgegebenen Sammelband "Die Schatten der Vergangenheit. Impulse zur Historisierung des Nationalsozialismus", das als Standardwerk des gemäßigten Geschichtsrevisionismus gilt.

In diesem Buch werden "moralisiernde Gesinnungsstatements" der Historiker ebenso gegeißelt wie deren "Pose des Anklägers gegenüber den Akteuren des Dritten Reiches. In einem Artikel, den Jesse am Montag auf Seite 3 der "Welt" publiziert hat, behauptet er, das die Gefahr von rechts hochgespielt, die von links verharmlost würde: "Die Erosion der Abgrenzung zwischen demokratisch und extremistisch geschieht am linken, nicht am rechten Rand".

Uwe Backes ist dadurch bekannt geworden, dass er sich vehement für die Veröffentlichung eines äußerst sonderbaren Textes über den Hitler-Attentäter Johann Georg Elser eingesetzt hat. Am 8. November 2000 druckte die Frankfurter Rundsschau diesen Aufsatz des am Hannah-Arendt-Instituts lehrenden Privatdozenten Lothar Fritze, in dem dieser die moralische Legitimität des gescheiterten Attentats von Elser auf Hitler am 8. November 1939 in Frage stellte.

Der Streit über diesen Aufsatz eskalierte zu einem Eklat in der Führung des Hannah-Arendt-Instituts: Der damalige Direktor Klaus-Dietmar Henke distanzierte sich, sein Stellvertreter Backes dagegen fühlte sich als "Anwalt Fritzes". Der angesehene US-Holocaust-Forscher Saul Friedländer forderte die Entlassung von Backe.

Das sächsische Kultusministerium reagierte trotzig - und ließ stattdessen den Vertrag von Henke auslaufen. Es galt als offenes Geheimnis, dass man der Meinung war, das Institut habe sich unter Henkes Leutung zu viel mit dem Nationalsozialismus und zu wenig mit der SED-Diktatur beschäftigt. Jüngst hat Backes "vergangenheitsfixierte Warner vor neuem Nationalismus" angeprangert, die "vollmundige Bekundungen vom rechten Rand nicht selten für bare Münze" nähmen und einen "Alarmismus" gegenüber rechtsextremistischem Gedankengut beklagt.

Wie aus dem Bundesverfassungsgericht verlautet, bleibt die Benennung der beiden Gutachter auch nach Aufhebung des Termins zur mündlichen Verhandlung erst einmal bestehen. In Karlsruher Kreisen hieß es sarkastisch: Es handele sich "ohne Zweifel um Sachverständige".

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