NPD und die Parteienfinanzierung:Knockout per Grundgesetz

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Wenn schon ein Verbot nicht möglich ist, sollen rechte Parteien wenigstens kein Steuergeld mehr bekommen. Ein Vorschlag aus Niedersachsen zeigt den Weg, klärt aber nicht alle Fragen.

Thorsten Denkler, Berlin

Brandenburg im Sommer, Kommunalwahlen. Kein Dorf, keine Stadt, in der nicht an jeder zweiten Straßenlaterne ein Plakat der NPD hängt. Dabei soll doch die Partei angeblich in erheblicher Geldnot stecken. In Brandenburg ist davon nichts zu spüren.

NPD-Anhänger mit Wahlplakaten der Partei im Hintergrund. Die Frage ist, welchen Stellenwert das Bundesverfassungsgericht der Chancengleichheit zuweist? (Foto: Foto: ddp)

Trotz diverser Finanzskandale und der damit verbundenen hohen sechsstelligen Strafzahlungen, die die NPD an den für die Parteienfinanzierung zuständigen Bundestagspräsidenten leisten muss: Der Steuerzahler scheint der rechtsextremen Partei noch genug Geld geben zu müssen, um ganze Alleen mit NPD-Wahlwerbung zu überziehen.

Über 40 Prozent ihrer Einnahmen bestreitet die NPD aus der Parteienfinanzierung. Im vergangenen Jahr waren das 1,45 Millionen Euro. Um die staatliche Unterstützung zu bekommen, muss sie, wie jede andere Partei, bei Wahlen in den Ländern auf ein Prozent, bei Bundestagswahlen auf 0,5 Prozent der Stimmen kommen. Dann fließt Steuergeld. Die Höhe hängt ab vom Wahlerfolg.

Seit Monaten wird darüber diskutiert, wie rechtsextremen Parteien wie der NPD der Geldhahn abgedreht werden kann. Jetzt hat der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) einen Vorschlag erarbeiten lassen. Den hält er für derart überzeugend, dass er kein Problem darin sieht, ihn noch vor der Bundestagswahl 2009 Gesetz werden zu lassen.

Was Schünemann dafür braucht, ist eine Grundgesetzänderung, in der zunächst ausdrücklich die Parteienfinanzierung in die Verfassung aufgenommen wird, was bisher nicht der Fall ist. Dann kann diese Parteienfinanzierung über das Grundgesetz eingeschränkt werden. Bedingung: Eine Partei muss "Bestrebungen" verfolgen, die sich "gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland" richten.

Ist das der Fall, soll es für den Bundestagspräsidenten keinen Ermessensspielraum geben - der Geldhahn wird abgedreht. Die Überprüfung der Kriterien soll jährlich erfolgen.

Noch in dieser Woche soll sich die in Potsdam tagende Innenministerkonferenz mit dem Schünemann-Vorschlag befassen. Schünemann will nicht ausschließen, dass es schon am Freitag eine Einigung darüber geben könne.

Die Idee hat einen gewissen Charme. Für ein Parteienverbot gibt es von politischer Seite keine Mehrheiten. Vor allem nachdem ein Verbotsantrag 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist. Das Problem damals waren die in die NPD eingeschleusten V-Leute. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass V-Leute mehr Akteure als Beobachter in den innerparteilichen Strukturen sind und waren.

Voraussetzung für einen neuen Verbots-Anlauf wäre, diese V-Leute abzuschalten. Daran aber haben die meisten Innenminister kein Interesse, weil "wir dann abgeschnitten wären vom Informationsfluss auch aus dem Parteivorstand", wie Schünemann sagt.

Ein Verbot der NPD wird auch deshalb als nicht unbedingt wünschenswert angesehen, weil damit eine Beobachtung der führenden NPD-Funktionäre erschwert werden würde. Die Befürchtung: Die Häuptlinge der NPD könnten abtauchen in halblegale und damit undurchsichtige Strukturen.

Die Innenminister aus Bund und Ländern rätseln deshalb seit einiger Zeit schon, wie der NPD auch ohne Verbot der Garaus gemacht werden könnte. Im Frühjahr wurde Schünemann beauftragt, zu prüfen, was im Bereich der Parteienfinanzierung möglich wäre.

Schünemann hat Volker Epping von der Leibniz-Universität Hannover mit einem Rechtsgutachten beauftragt. Das Werk, vergangenen Freitag fertiggestellt, umfasst 80 Seiten. Was schon Hinweis darauf ist, dass die Frage nicht ganz einfach zu klären ist.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, welche Fragen der Vorschlag Schünemanns aufwirft.

Im Grunde gilt für alle Parteien Chancengleichheit. Solange eine Partei nicht verboten ist, müssen für sie die gleichen Rechte und Pflichten gelten, wie für alle anderen Parteien. Das gilt auch für die Finanzierung.

Darum sind wohl auch das Innen- und das Justizministerium noch zurückhaltend mit ihren Bewertungen. Schäubles Sprecher Stefan Paris bezeichnete den Schünemann-Vorstoß als "eine andere Möglichkeit, die aufgezeigt wird; es ist ein Vorschlag". Das Parteienprivileg sei ein "sehr hohes Gut". Darum müsse in dieser Frage verfassungsrechtlich "absolut zweifelsfrei" vorgegangen werden.

Gutachter Epping argumentiert, die mit dem Parteienprivileg verbundene Chancengleichheit sei grundgesetzlich nicht besonders geschützt. Das dokumentiere schon die Möglichkeit des Verbots einer Partei. Deshalb könne auch unterhalb der Verbotsschwelle eine Sanktion eingeführt werden. Hier würde es reichen, ein "Bestreben" erkennbar zu machen. Für ein Verbot müsste eine Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele zudem mit einer "aggressiv kämpferischen Haltung" verfolgen.

Stellen sich zwei Fragen: Welchen Stellenwert weist das Bundesverfassungsgericht der Chancengleichheit zu? Gehört sie in den Kanon der als unabänderbar geltenden Verfassungsgrundsätze, dürfte der Vorschlag schon Geschichte sein, bevor er ernsthaft geprüft werden kann.

Schäuble soll Bedenken haben

Die zweite Frage wirft der CDU-Innenexperte im Bundestag und Fraktionsvize Wolfgang Bosbach auf. Er habe zwar Sympathien für den Schünemann-Vorschlag. Und "wenn die beiden Verfassungsressorts, das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium, zu dem Schluss kommen, der Weg ist frei von Risiken, dann sollten wir den Weg gehen", sagte er sueddeutsche.de.

Aber Bosbach befürchtet, dass das Bundesverfassungsgericht sein Monopol auf ein Parteienverbot untergraben sieht. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble soll dem Vernehmen nach ähnliche Bedenken haben.

De facto nämlich dürfte ein staatliches Finanzierungsverbot die NPD als Partei handlungsunfähig machen. Schünemann argumentiert, dass eine Demokratie nicht auch noch ihre Feinde finanzieren müsse. Dafür hätte auch die Bevölkerung kein Verständnis.

Andererseits könnte der Verdacht aufkommen, dass über den Umweg der Parteienfinanzierung politische Gegner ausgeschaltet werden sollen, die die etablierten Parteien mit ihren Mitteln offenbar nicht aus den Parlamenten heraushalten können. Es soll ja nicht nur die NPD treffen. Niedersachsens Innenminister Schünemann schloss etwa nicht aus, dass auch der DVU und den Republikanern die Finanzierungsgrundlage entzogen werden könnte.

Um jeden Verdacht der Willkür auszuräumen, will Schünemann eine gerichtsfeste Beweisführung. Offen zugängliche Quellen über das politische Gehabe einer extremen Partei müssten dann reichen, um die Verfassungsfeindlichkeit stichhaltig zu belegen. Der niedersächsische Verfassungsschutzpräsident Günter Heiß sieht da kein Problem. Der für einen Ausschluss von der Parteienfinanzierung geforderte Beweis eines "Bestrebens" der NPD, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu zerstören, sei lückenlos nachweisbar.

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