Nichtraucherschutz-Gesetz:Rauchen in Gaststätten soll verboten werden

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Die Experten von Bundesregierung und Koalitionsfraktionen planen ein Rauchverbot in Speisegaststätten, in Bierkneipen soll das Rauchen aber weiterhin erlaubt sein. Mit der nun angestrebten Regelung wären die Vorschläge des Verbandes der Cigaretten-Industrie vom Tisch.

Robert Roßmann

Auf diese "Eckpunkte" habe sich die Arbeitsgruppe für ein Nichtraucherschutz-Gesetz verständigt, sagte Verbraucherstaatssekretär Gerd Müller (CSU).

Gemütlich nach dem Essen eine Zigarette rauchen: Nach den Plänen der Regierung soll das in Restaurants in Zukunft verboten werden. (Foto: Foto: Reuters)

Damit setzen sich die Experten auch über Bedenken in den eigenen Reihen hinweg. So hatte der Geschäftsführer der Unionsfraktion, Hartmut Koschyk, darauf hingewiesen, dass der Bund vermutlich gar nicht zuständig sei, da die Verantwortung für das Gaststätten-Recht auf die Länder übergegangen sei.

Müller sagte, Ziel der Bundesregierung sei kein generelles Rauchverbot, sondern ein effektiver Nichtraucherschutz. Dieser müsse zwar praktikabel sein, dürfe dadurch aber nicht an Wirksamkeit verlieren. Schließlich sei Rauchen tödlich. Die Arbeitsgruppe habe sich bereits auf Eckpunkte verständigt, die dies gewährleisteten. So solle künftig das Rauchen in allen Speisegaststätten verboten werden.

Lediglich in "ausgewiesenen und abgetrennten Räumen" dürfe dann dort noch gequalmt werden. Nicht gelten solle diese Regelung in Schankwirtschaften. Dort werde das Rauchen erlaubt bleiben. Nähere Angaben zur Unterscheidung machte Müller nicht.

3300 Menschen jährlich sterben durchs Passivrauchen

Als Schankwirtschaften werden im Gaststätten-Gesetz Betriebe bezeichnet, in denen "Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht" werden. Als Speisegaststätten gelten Betriebe, in denen "zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden".

Mit der nun angestrebten Regelung wären die Vorschläge des Verbandes der Cigaretten-Industrie (VdC) vom Tisch, die zunächst auch in den Fraktionsspitzen von Union und SPD mit Wohlwollen aufgenommen worden waren. Bei der ersten Sitzung der Koalitionsexperten zum Nichtraucherschutz hatten die parlamentarischen Geschäftsführer sogar entlang der VdC-Vorlage beraten lassen. Der VdC hatte empfohlen, alle Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Fläche von Verboten auszunehmen.

Auch in größeren Lokalen wären dem Vorschlag zufolge nur "Absperrungen, Wände, Abstand und/oder zielgerichtete Luftsteuerungen" zwischen Raucher- und Nichtraucher-Bereichen notwendig gewesen. Derartige Lösungen hatten die Gesundheitsexperten beider Koalitionsfraktionen erbittert abgelehnt, da die Schadstoffbelastung auf den Nichtraucher-Plätzen immer noch enorm gewesen wäre. In Deutschland sterben jährlich 3300 Menschen durch Passivrauchen.

Müller sagte, die Eckpunkte der Koalitionsarbeitsgruppe sähen auch ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden vor. Außerdem solle das Qualmen in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt werden. Hier müsse das Rauchen aber - wie bei den Speisegaststätten - in ausgewiesenen und abgetrennten Räumen als Ausnahme weiter möglich sein.

Mehrheiten in den Fraktionen noch unklar

In der Arbeitsgruppe sitzen neben Müller auch die Gesundheitsstaatssekretärin Marion Caspers-Merk (SPD), die Gesundheitsexperten Annette Widmann-Mauz (CDU) und Lothar Binding (SPD) sowie die Tourismusexperten Annette Faße (SPD) und Klaus Brähmig (CDU). Sie sollen im Auftrag der Fraktionsführungen Grundzüge für ein Nichtraucherschutz-Gesetz erarbeiten.

Ob die "Eckpunkte" von der Mehrheit der beiden Fraktionen akzeptiert werden, ist noch unklar. Ein Mitglied der Arbeitsgruppe zeigte sich am Donnerstag über den "vorschnellen Vorstoß" Müllers verwundert. Dieser könne der Sache auch schaden.

Anders als in den meisten anderen europäischen Ländern gibt es in Deutschland bisher noch keine Rauchverbote in Gaststätten. Bisher existiert lediglich eine freiwillige Selbstverpflichtung des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DeHoGa). Darin verpflichtet sich der Dehoga, bis zum März 2007 in mindestens 60 Prozent aller Speisebetriebe mindestens 40 Prozent der Plätze für Nichtraucher bereitzuhalten. Bis März 2008 sollen 90 Prozent der Betriebe die Hälfte ihrer Plätze zur Verfügung stellen.

© SZ vom 10.11.2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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