NGO-Gesetz:Ägyptische Schranken

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Die Abgeordneten haben entschieden: Ausländische Organisationen sollen in Ägypten einer Aufsichtsbehörde unterstellt werden, in der auch das Militär und der Geheimdienst vertreten sind. (Foto: Amr Dalsh/Reuters)

Das Parlament in Kairo billigt ein Gesetz, das die Arbeit von Organisationen massiv erschwert. Die Bundesregierung legt Präsident Sisi nahe, seine Unterschrift zu verweigern.

Von Stefan Braun und Paul-Anton Krüger, Kairo/Berlin

Das Parlament in Ägypten hat ungeachtet internationaler Proteste ein umstrittenes und äußerst repressives neues Gesetz verabschiedet, das die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen noch weiter einschränkt. Ausländische Organisationen können demnach nur noch mit vorheriger Genehmigung einer noch neu zu schaffenden Aufsichtsbehörde in Ägypten arbeiten. Auch einheimische Organisationen müssen sich gegen eine Gebühr von 50 000 Pfund binnen eines Jahres neu registrieren, umgerechnet etwa 2600 Euro. Eine Summe, die für viele Organisationen unerschwinglich ist. Jede Form der Zusammenarbeit oder Finanzierung zwischen ägyptischen und ausländischen Organisationen, selbst den Vereinten Nationen, wäre betroffen. Das Spektrum zulässiger Aktivitäten wird durch das neue Gesetz auf Soziales und Entwicklung beschränkt, politische Arbeit mithin verboten, ebenso jede Aktivität, die der nationalen Sicherheit zuwiderläuft - näher definiert wird dies nicht. Verstöße werden künftig mit bis zu fünf Jahren Haft und hohen Geldstrafen geahndet.

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