Neuerungen in der Pflegeversicherung:Pflegebedürftige Reform

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Eine Reform der seit 1995 bestehenden Pflegeversicherung wurde heute vom Bundestag beschlossen. Aber was ändert sich tatsächlich für Pflegebedürftige, Angehörige und Beitragszahler?

Guido Bohsem

Die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Elke Ferner ist sicher: "Uns ist es gelungen, gegen zahlreiche Widerstände eine weitreichende Reform der Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen." Am Mittwoch hat der Gesundheitsausschuss das Regelwerk nach monatelangen Querelen in der großen Koalition verabschiedet. Heute soll im Bundestag darüber abgestimmt werden.

Zivildienstleistender betreut Seniorin im Caritas-Altenzentrum im Mainz (Foto: Foto: ddp)

Es sieht zahlreiche Verbesserungen für die derzeit 2,1 Millionen Pflegebedürftigen vor. Kritiker sind sich aber einig: das grundlegende Finanzierungsproblem löst die Reform nicht.

Kosten und Beiträge: Union und SPD wollen 2,7 Milliarden Euro zusätzlich in das System pumpen. Finanziert wird das durch eine Beitragserhöhung. Vom 1. Juli an müssen die Versicherten 1,95 Prozent ihres Bruttolohns zahlen und damit 0,25 Punkte mehr als bisher. Für Kinderlose steigt der Satz auf 2,2 Prozent.

Weil auch auf die privaten Pflegekassen zusätzliche Ausgaben zukommen, werden auch sie ihre Beiträge anheben. Nach Schätzungen des Bundesgesundheitsministeriums sind damit die Versicherungsleistungen bis 2014 abgedeckt. Auch die vorgeschriebene Mindestreserve in Höhe der Ausgaben eines Monats könne gehalten werden.

Danach nimmt allerdings die Zahl älterer Menschen in Deutschland deutlich zu und damit steigen auch die Kosten, die die Pflegeversicherung verursacht. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Jüngeren, also derjenigen, die die Pflegeversicherung finanzieren.

Pflegestufen: Obwohl das System deutliche Schwächen aufweist, will die Koalition an der bestehenden Einteilung in drei Stufen festhalten. In diese wird der Pflegebedürftige je nach Schwere der Beeinträchtigung eingeteilt. Erstmals seit 1995 erhöht die Regierung die monatlichen Zahlungen der Pflegeversicherung und zwar zunächst in drei Schritten bis 2012.

Für Dienstleistungen, die von professionellen Anbietern zur Unterstützung der häuslichen Pflege übernommen werden, gibt es je Pflegestufe zwischen 66 und 179 Euro mehr. Für Stufe eins wären das dann 450 Euro, für Stufe zwei 1100 Euro und für Stufe drei 1550 Euro. Auch das Pflegegeld, das etwa die Tochter bekommt, die ihre Mutter daheim versorgt, soll bis 2012 um bis zu 35 Euro steigen. Die Pflegekasse zahlt dann je nach Stufe 235, 440 und 700 Euro.

Bei einer Unterbringung in Heimen gibt es nur für schwerst Pflegebedürftige 118 Euro mehr, insgesamt dann also 1550 Euro. Für Härtefälle wird der Satz um 230 auf 1918 Euro angehoben. Von 2015 an sollen die Leistungen dann alle drei Jahre anhand um einen Betrag steigen, den die Regierung aus der Entwicklung der Inflation und des Bruttolohns bestimmt.

Demenzkranke: Erstmals erhalten auch altersverwirrte Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Das gilt auch für solche, die sich im Alltag noch einigermaßen zurechtfinden. Je nach Grad ihrer geistigen Beeinträchtigung beträgt die Leistung 1200 oder 2400 Euro im Jahr.

Sind sie in Heimen untergebracht, sollen sich künftig Betreuungsassistenten um sie kümmern. Diese übernehmen keine Pflege, sondern sollen den Betroffenen vorlesen, mit ihnen spazieren gehen. Die Qualifizierung des zusätzlichen Personals wird voraussichtlich über die Bundesagentur für Arbeit geleistet.

Pflegezeit und Pflegeurlaub: Wer seine Angehörigen daheim pflegen möchte, kann sich dafür künftig bis zu sechs Monate lang von seinem Arbeitgeber freistellen lassen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte hat. Gehalt zahlt es in dieser Zeit nicht, wohl aber Beiträge zur Sozialversicherung.

Um die erste Zeit zu überbrücken, in der ein Angehöriger zum Pflegefall wird, kann ein Arbeitnehmer bis zu zehn Tage lang nicht zum Job erscheinen. Im Gegensatz zu ursprünglichen Plänen von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt wird in dieser Zeit kein Gehalt gezahlt.

Kontrollen: Von 2011 an sollen alle Pflegeheime mindestens einmal im Jahr überprüft werden. Ziel dieses Pflege-TÜVs ist es, den Zustand und die Zufriedenheit der Bewohner sowie die Wirksamkeit der Behandlung besser zu kontrollieren.

Die Koalition reagiert damit auf vermehrt auftauchende Berichte über oft unhaltbare Zustände in den Einrichtungen. Bis Ende 2010 soll der Medizinische Dienst der Krankenversicherung jedes Heim mindestens einmal geprüft haben. Bislang gab es nur alle fünf Jahre regelmäßige Kontrollen.

Pflegestützpunkte: Die Regierung wollte zunächst 4000 solcher Beratungsstellen einrichten. Jetzt ist es jedem Bundesland freigestellt, Pflegestützpunkte anzubieten. Dazu ist eine Anschubfinanzierung von 60 Millionen Euro vorgesehen.

Die Stützpunkte informieren Pflegebedürftige und ihre Angehörige über vorhandene Pflegeangebote. Sogenannte Fallmanager sollen den Menschen Rat und Hilfe bieten. Zudem können dort Anträge auf Pflege eingereicht werden. Die Pflegekassen werden verpflichtet, unverzüglich darüber zu entscheiden - bei schwerkranken Personen innerhalb von einer Woche.

Hilfe für diejenigen, die ihre Angehörigen daheim pflegen: Wenn etwa ein Sohn seine Eltern selber pflegen will, kann er sich von seiner Arbeit bis zu sechs Monate freistellen lassen - allerdings ohne Gehalt.

© SZ vom 12.03.2008/ktk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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