Neonazi-Prozess:Bewährungsstrafen gegen "Sturm 34"-Mitglieder

Wegen schwerer Körperverletzung sind Angehörige der rechtsextremen Vereinigung "Sturm 34" zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie sollen an Überfällen in Breitenborn und Mittweida beteiligt gewesen sein.

Mit Bewährungsstrafen ist ein Prozess gegen Mitglieder der verbotenen sächsischen Neonazi-Gruppe "Sturm 34" zu Ende gegangen.

Das Amtsgericht Hainichen verurteilte am Donnerstag einen der Männer zu einem Jahr Freiheitsstrafe, einen weiteren zu zehn Monaten. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Die beiden Männer waren 2006 bei einem Überfall der Gruppe auf ein Dorffest in der mittelsächsischen Gemeinde Breitenborn dabei. Dabei hatte es acht Verletzte gegeben.

Ein anderer Angeklagter muss 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, einer wurde freigesprochen. Die Männer sind zwischen 22 und 36 Jahren alt. Die Anklage hatte für alle vier Bewährungsstrafen gefordert.

Die beiden zu Bewährungsstrafen verurteilten Männer hatten ihre Teilnahme an dem Überfall gestanden. "Ihnen war klar, dass es nicht darum ging, friedlich an dem Fest teilzunehmen", sagte Richterin Martina Stein. Jeder habe gewusst, was abgehe, "wenn die Gruppe zum Sturm bläst". Deshalb komme es auch nicht darauf an, ob die Männer selbst gewalttätig geworden seien. Zu deren Gunsten wertete die Richterin die Geständnisse. Außerdem hätten sich die Männer schon vor längerer Zeit von der Gruppe "Sturm 34" gelöst.

Die Beschuldigten gehörten laut Staatsanwaltschaft nicht zum Kern der rechtsextremen Vereinigung. Die Gruppe aus Mittweida nördlich von Chemnitz wurde im April 2007 verboten. Das Verfahren gegen sechs weitere mutmaßliche Beteiligte an den Überfällen wurde abgetrennt und wird später verhandelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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