Namensrechte:Ozapft werd

München will die Marke Oktoberfest EU-weit schützen lassen - und so in ganz Europa Geld kassieren. Droht jetzt eine Abmahnwelle für Unternehmen, die mit der Wiesn ihre Produkte verkaufen?

Von Andreas Schubert

Wer im Ausland erzählt, dass er aus München kommt, erhält häufig die Antwort: Ah, Munich, Oktoberfest! Das passiert in afrikanischen Wüstendörfern genauso wie in asiatischen Metropolen. Manchmal hört man von seinem Gesprächspartner noch, dass er demnächst unbedingt mal dorthin wolle. Während in München selbst zuletzt vor allem über die Frage der Sicherheit diskutiert wurde, ist die weltweite Begeisterung ungebrochen. Über Stornierungen klagen die Wirte bisher jedenfalls nicht, sechs Millionen Besucher erwartet die Stadt München auch in diesem Jahr wieder. Jetzt will sie von dieser Popularität noch mehr profitieren als bisher; beim Europäischen Markenamt EUIPO hat sie deshalb den Schutz des Namens Oktoberfest als sogenannte Wortmarke beantragt. Es geht um viel Geld.

Während das Deutsche Patent- und Markenamt noch immer der Auffassung ist, das Wort Oktoberfest allein sei nicht schutzfähig, versucht es München nun eben auf europäischer Ebene. Und zwar genau mit dem Argument, dass die meisten Menschen beim Begriff Oktoberfest automatisch an eine Veranstaltung der Stadt München denken. Ein Gutachten, das auf einer Umfrage unter EU-Bürgern beruht, könnte die EUIPO überzeugen.

Ziel sei es, den guten Namen "als einmalige und ursprünglich Münchner Veranstaltung zu schützen", heißt es im zuständigen Münchner Wirtschaftsreferat. Dort spricht man auch von Missbrauch durch Dritte: Für die Stadt bedeute das Oktoberfest einen "erheblichen, auch finanziellen Aufwand", während andere davon profitierten, ohne auch nur einen Cent an Lizenzgebühren zu zahlen. Käme die Stadt bei der EUIPO damit durch, wäre die kommerzielle Nutzung des Wortes Oktoberfest in den allermeisten Fällen verboten. Reiseveranstalter, die Oktoberfest-Touren anbieten, könnte die Stadt genauso belangen wie sämtliche Wirte, die außerhalb Münchens ein Oktoberfest veranstalten. Selbst wer eine Oktoberfest-Seife anbieten möchte, dürfte dies nicht mehr ohne offizielle Erlaubnis.

Der Kieler Patentananwalt Karsten Prehm hat auf das Vorhaben Münchens in seinem Blog aufmerksam gemacht. Er schätzt die Chancen als gut ein. Gleichzeitig warnt er vor einer Abmahnwelle durch die Münchner Anwaltskanzlei Lorenz Seidler Gossel, die von der Stadt mit dem Fall beauftragt wurde und bekannt dafür ist, nicht gerade zimperlich bei der Durchsetzung von Markenrechten vorzugehen.

Dass der Name Oktoberfest nicht schon früher auf EU-Ebene geschützt wurde, liegt daran, dass sich 2016 das EU-Recht geändert hat: Jetzt ist es leichter und billiger, einen Markenschutz zu beantragen. Sind private Anbieter in der EU ausgeschaltet, könnte die Stadt als Markeninhaber etwa mit bestimmten Reiseveranstaltern als Premium-Anbieter zusammenarbeiten - gegen Gebühr, versteht sich. Sie würden in Anlehnung an das Motto beim Anstich praktisch ozapft, angezapft. Und die Kasse würde sich wieder füllen: Zwar lassen Oktoberfestbesucher etwa eine Milliarde Euro in der Stadt. Für diese selber jedoch ist die Wiesn ein Nullsummenspiel. Dies könnte sich mit Lizenzgebühren in Millionenhöhe schnell ändern. Derzeit beteuert die Stadt allerdings noch, eine Abmahnwelle werde es nicht geben.

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