Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts:Koalition stoppt Reform des Unterhaltsrechts

Die Große Koalition wird die für diesen Freitag geplante Verabschiedung des neuen Unterhaltsrechts auf unbestimmte Zeit verschieben. Das Bundes-verfassungsgericht hatte gestern entschieden, dass eheliche und nichteheliche Kinder beim Unterhalt künftig gleich behandelt werden müssen.

Die Große Koalition hat die für diesen Freitag geplante Verabschiedung des neuen Unterhaltsrechts gestoppt. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Joachim Stünker sagte, die für Donnerstagmittag anberaumte Sitzung des Rechtsausschusses sei bereits abgesagt worden.

Hintergrund der Entscheidung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Gesetzgeber gestern zur Gleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen Kindern beim Unterhalt angehalten hatte.

Nach dem Karlsruher Urteil sei eindeutig, dass für eheliche und nichteheliche Kinder die gleichen Betreuungsbedingungen gewährleistet werden müssten, erklärte Stünker.

Nach der ursprünglichen Koalitionseinigung sollten geschiedene Mütter beim Betreuungsunterhalt besser gestellt werden als Frauen, die mit ihrem Partner nicht verheiratet waren. Dies hätte aber im Zweifel auch zu einer Schlechterstellung der nichtehelichen Kinder führen können.

Unklar ist nun, wie sich die Union verhalten wird, weil das Verfassungsgericht nur über die Frage der Dauer des Betreuungsunterhalts explizit entschieden hatte, nicht aber über die zuvor zu stellende Frage, wie der Unterhalt unter geschiedenen und nicht verheirateten Müttern aufzuteilen ist.

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