Mainfranken Theater:Dirigent will weitermachen

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Er wurde fristlos entlassen - weil er eine Studentin belästigt habe, meint die Stadt. Jetzt will Würzburgs Generalmusikdirektor Jin Wang vor Gericht ziehen.

Der fristlos entlassene Würzburger Generalmusikdirektor Jin Wang will gegen seine Kündigung gerichtlich vorgehen. Geplant sei eine Klage vor einem sogenannten Bühnenschiedsgericht, teilte die Anwältin des 48 Jahre alten Dirigenten, Elke Hambrecht, in Würzburg mit.

Will gegen seine Entlassung klagen: Würzburgs Generalmusikdirektor Jin Wang (Foto: Foto: ddp)

Die Stadt hatte Wang, der in den zurückliegenden zwei Jahren am Mainfranken Theater beschäftigt war, in der vergangenen Woche fristlos vor die Tür gesetzt. Hintergrund sind anhaltende Diskrepanzen mit dem Theaterorchester sowie Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Wang soll versucht haben, eine Studentin zu einer sexuellen Handlung zu zwingen.

Das für diesen Fall zuständige Bühnenschiedsgericht sitzt Hambrecht zufolge in München. Ein Verfahren dort solle der "Befriedung" des Streits mit der Stadt dienen und sei einer möglichen arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung vorgeschaltet. Ziel ihres Mandanten sei die Wiedereinstellung, sagte Hambrecht mit Blick auf Wangs Vertrag, der eigentlich erst 2010 auslaufen sollte.

Nach Ansicht der Juristin ist die Kündigung des chinesischen Dirigenten rechtswidrig, da es keinen Grund für eine Entlassung gebe. Hambrecht zufolge hat Wang erst am Dienstag aus den Medien erfahren, dass er entlassen wurde.

Das entsprechende Schriftstück, sei ihm dann im Laufe des Tages zugestellt worden. Allerdings sei darin die Entlassung nicht begründet worden. Am Donnerstag will die Anwältin bei einer Pressekonferenz weitere Details nennen.

Die Stadt, die das Theater betreibt, hatte den 48-Jährigen nach eigenen Angaben am vergangenen Freitag entlassen, weil keine gütliche Einigung zustande gekommen sei. Wang war zuvor beurlaubt worden und hatte Hausverbot erhalten - unter anderem wegen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Zwar ist das Verfahren wegen versuchter Nötigung gegen eine geplante Zahlung von 5000 Euro an zwei Frauenhäuser vorläufig eingestellt worden. Dennoch besteht der Tatverdacht der Behörde zufolge fort. Als Grund für die Entlassung nannte die Stadt mit Blick auf das Verfahren unter anderem ihre Fürsorgepflicht gegenüber den gut 240 Theaterbeschäftigten.

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