Landtagswahl im Saarland:Gericht bestätigt Fünf-Prozent-Hürde

Bei der Landtagswahl im Saarland am Sonntag gilt weiterhin die Fünf-Prozent-Hürde. Der Verfassungsgerichtshof wies eine Klage der Partei Initiative Direkte Demokratie gegen die seit 1952 geltende Klausel zurück.

Bei der Landtagswahl im Saarland am Sonntag gilt weiter die Fünf-Prozent-Klausel. Der Verfassungsgerichtshof in Saarbrücken wies am Donnerstag eine Klage der Partei Initiative Direkte Demokratie gegen die Sperrklausel zurück. Die Initiative wollte die umstrittene Fünf-Prozent-Hürde im Saarland kippen.

Die Klägerin berief sich auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Dieser hatte im September 2011 eine Überprüfung der Fünf-Prozent-Hürde durch den Gesetzgeber angemahnt. "Die Wähler müssen am Sonntag wissen, unter welchen Bedingungen sie wählen", sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Roland Rixecker, vor der Verhandlung.

Nach Angaben von Landeswahlleiterin Karin Schmitz-Meßmer wäre ohne die Sperrklausel bei der Wahl 2009 neben CDU, SPD, Linkspartei, FDP und Grünen auch die Familien-Partei mit einem Abgeordneten in den Landtag eingezogen. Sie hatte zwei Prozent der Stimmen bekommen.

Die Sperrklausel gilt für die Landtagswahlen in allen 16 Bundesländern, im Saarland seit 1952. Dadurch sind die Chancen kleiner Parteien geringer, ein Landtagsmandat zu erringen. In Schleswig-Holstein ist einzig der Südschleswigsche Wählerverband der dänischen Minderheit von der Regelung ausgenommen.

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