Korruptionsprozess:Ex-Oberbürgermeister von Wuppertal freigesprochen

Das Gericht konnte Hans Kremendahl nicht nachweisen, dass er für die Großspende eines Bauinvestors verantwortlich war.

Nach Ansicht des Gerichts konnte nicht nachgewiesen werden, dass sich der Ex-OB der Vorteilsannahme schuldig gemacht hatte. Die Verantwortung für eine im Kommunalwahlkampf 1999 von dem Bauinvestor Uwe Clees gezahlte Großspende in Höhe von umgerechnet 250 000 Euro konnte ihm damit nicht nachgewiesen werden. Auch Clees wurde freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Vorteilsannahme in der Wuppertaler Parteispenden-Affäre acht Monaten Haft auf Bewährung gefordert. Die gleiche Strafe beantragte sie vor dem Dortmunder Landgericht auch für den Bauunternehmer Uwe Clees. Die Verteidiger der beiden Angeklagten hatten Freispruch beantragt.

Das Wuppertaler Landgericht hatte Clees in einem ersten Prozess zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und Kremendahl freigesprochen. Diese Urteile hatte der Bundesgerichtshof 2004 aufgehoben und das Verfahren zur Neuverhandlung nach Dortmund verwiesen.

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