Konflikt um Gelöbnis vor Reichstag:Eindringlicher Appell

Lesezeit: 1 min

Deutliche Worte: Im Streit über das Rekrutengelöbnis am 20. Juli haben vier frühere Verteidigungsminister eine militärische Zeremonie vor dem Reichstag gefordert.

Im Konflikt um das Rekrutengelöbnis am 20. Juli vor dem Reichstag in Berlin haben sich frühere Verteidigungsminister mit einem gemeinsamen Aufruf zu Wort gemeldet. "Lasst unsere Soldaten ihr Gelöbnis vor dem Reichstag feiern", verlangten Volker Rühe, Rupert Scholz (beide CDU) und Rudolf Scharping (SPD) in einem gemeinsamen Aufruf in der Bild-Zeitung (Donnerstag). Dass deutsche Soldaten ihre Treue zur Verfassung nicht am Bundestag in Berlin beeiden dürften, "verhöhnt die Prinzipien unseres Staates und seiner Verfassungsorgane".

Ex-Verteidigungsminister und SPD-Fraktionschef Peter Struck (SPD) sagte dem Blatt: "Ich bin dafür, dass das Gelöbnis vor dem Reichstag stattfinden kann. Schließlich habe ich mich auch 2005 als Verteidigungsminister zum 50. Geburtstag der Bundeswehr für einen Großen Zapfenstreich am gleichen Ort eingesetzt."

"Beschämender und kleinmütiger Rückzug"

FDP-Generalsekretär Dirk Niebel kritisierte die Entscheidung des Verteidigungsministeriums, das Gelöbnis nun doch am Sitz des Ministeriums nahe des sogenannten Bendlerblocks zu veranstalten. Das sei ein "beschämender" und "kleinmütiger" Rückzug von Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU). Berlin erleide als Hauptstadt einen schweren Ansehensverlust, wenn ein Rekrutengelöbnis der Parlamentsarmee vor dem Parlamentsgebäude nicht möglich sei.

Seit 1999 legen Rekruten in Berlin am 20. Juli ihr Gelöbnis ab. In den vergangenen Jahren wurde es mit mehreren tausend Gästen auch aus Sicherheitsgründen stets am Bendlerblock veranstaltet, in dessen Innenhof nach dem gescheiterten Attentat auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 einige der Attentäter hingerichtet worden waren. Die Bundeswehr will damit den militärischen Widerstand gegen Hitler würdigen.

In diesem Jahr wollte sie das Gelöbnis wegen Baumaßnahmen am Ministerium ausnahmsweise vor dem Bundestag abhalten. Das Bezirksamt Berlin-Mitte lehnte das ab, weil die Bundeswehr das Gelände weiträumig absperren wollte und dies nach einem Verwaltungsgerichtsurteil im Sinne der Demonstrationsfreiheit nicht zulässig sei.

© dpa/AP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: