Komasaufen bei Jugendlichen:FDP will die Eltern zur Kasse bitten

Komasaufen von Jugendlichen ist für die Krankenkassen teuer. Jetzt will die FDP die Eltern in die Pflicht nehmen: Diese sollen künftig die Arztkosten ihrer Kinder selbst übernehmen.

Die FDP fordert angesichts steigender Kosten der Krankenkassen wegen zunehmender Alkoholexzesse von Jugendlichen eine stärkere Haftung der Eltern. So fordert der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer Brüderle, in der Bild, die Eltern sollten künftig die anfallenden Arztkosten selbst übernehmen.

Es sei nicht vermittelbar, warum alle Versicherten für Alkohol- exzesse von Jugendlichen aufkommen sollten, sagt Rainer Brüderle. (Foto: Foto: dpa)

"Koma-Saufen schädigt nicht nur massiv die Gesundheit von Jugendlichen, sondern belastet auch unser Gesundheitssystem. Für die Kosten der Entgiftungsbehandlungen sollten die Eltern mit zur Kasse gebeten werden." Es sei nicht vermittelbar, warum alle Versicherten für solche Exzesse aufkommen sollten, sagte der FDP-Politiker.

Zuvor war bekannt geworden, dass sich allein bei der Techniker Krankenkasse die Kosten der akuten Entgiftungsbehandlungen bei Patienten unter 20 Jahren von 2003 bis 2007 fast verdoppelt haben.

Bundesweit wurden im Jahr 2007 insgesamt 1822 TK-Versicherte unter 20 Jahren volltrunken in deutsche Kliniken eingeliefert. Sie blieben dort im Durchschnitt 1,2 Tage und verursachten Kosten von jeweils knapp 540 Euro.

Insgesamt summieren sich die akuten Entgiftungsbehandlungen auf mehr als 980.000 Euro. Im Jahr 2003 schlugen alkoholisierte Jugendliche noch mit rund 552.000 Euro zu Buche.

Die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn, zeigte sich besorgt. Insgesamt gäben die Krankenkassen mittlerweile mehrere Millionen Euro für die Behandlung jugendlicher Komatrinker aus. "Diese Explosion der Kosten ist ein Grund mehr, endlich alles zu tun, um dem Trend zum Komatrinken Einhalt zu gebieten", sagte sie.

Eichhorn forderte, alle gesetzgeberischen Möglichkeiten zu nutzen. Dazu gehöre die Verschärfung des Jugendschutzgesetzes - unter anderem durch die Einführung eines generellen Alkoholverbotes für Minderjährige.

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