Klimaschutz:Emissionshandel ab 2005 auch in Deutschland möglich

Der Bundestag beschloss am Freitag mit den Stimmen von SPD und Grünen die rechtlichen Grundlagen für den Handel mit Verschmutzungsrechten. Die Minister Trittin und Clement streiten noch darüber, wer wieviele Schadstoffe ausstoßen darf.

Die Unions-Fraktion stimmte gegen das Gesetz, die FDP enthielt sich.

Der Emissionshandel soll dazu beitragen, dass Deutschland gemäß dem Klima-Protokoll von Kyoto seine Treibhausgasemissionen bis 2010 um 21 Prozent gegenüber 1990 verringert. Mit dem Gesetz wird eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. Die Union stimmte gegen das Gesetz, die FDP enthielt sich.

Das so genannte Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) legt fest, dass energieintensive Betriebe und Kraftwerke künftig eine Genehmigung zum Ausstoß von Kohlendioxid brauchen und eine ihren Emissionen entsprechende Menge von Zertifikaten vorweisen müssen. Von den Unternehmen wird eine Modernisierung veralteter Kraftwerksanlagen erwartet.

Der Emissionshandel soll 2005 beginnen und bis 2007 erprobt werden. 2008 schließt sich eine weitere Handelsperiode an.

Am Handel mit Verschmutzungsrechten sollen sich künftig rund 2300 Anlagen in Deutschland beteiligen. Wer wieviel Schadstoffe ausstoßen darf, ist derzeit aber zwischen Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) und Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) umstritten.

Während Trittin eine jährliche Minderung der Kohlendioxidemissionen festschreiben will, fordert die Wirtschaft eine "bedarfsgerechte Ausstattung". Clement will Nachteile für die Kohle verhindern.

Die Entscheidung muss bis Ende März gefallen sein und nach Brüssel gemeldet werden. Dieser Zeitplan solle auch eingehalten werden, bekräftigte am Freitag eine Sprecherin Clements. Es gehe aber "Gründlichkeit vor Schnelligkeit"

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