Kartellrecht:Haft nach Absprache

Kartellverstöße müssen deutlich härter bestraft werden.

Von Caspar Busse

Überquert jemand die Straße, obwohl die Ampel rot ist, dann begeht er eine Ordnungswidrigkeit und muss im schlimmsten Fall ein Bußgeld bezahlen. Verstößt ein Unternehmen gegen das Kartellrecht, also spricht es beispielsweise Preise mit Wettbewerbern ab, dann handelt es sich ebenfalls um eine Ordnungswidrigkeit. Auch hier ist derzeit lediglich ein Bußgeld möglich. Die Geldstrafen, die das Kartellamt in Bonn verhängt, sind zwar durchaus hoch - 2014 insgesamt eine Milliarde Euro. Weitere Sanktionen sind aber nicht vorgesehen.

Dabei sind Kartellverstöße alles andere als Allerweltsdelikte. Tun sich Unternehmen zusammen und gehen konzertiert vor, also einigen sie sich vorab auf Konditionen oder teilen sie Märkte auf und hebeln so den Wettbewerb aus, kann das weitreichende Folgen haben. Verbraucher zahlen zu viel, manchmal über lange Zeiträume, andere Konkurrenten werden aus dem Markt gedrängt, Arbeitsplätze gehen verloren. Darunter leiden alle. Manche Kartelle sind sehr hartnäckig, manche fliegen gar erst auf, wenn einer der Beteiligten als Kronzeuge auspackt.

Die Monopolkommission, Beraterin der Bundesregierung in Wettbewerbsfragen, hat jetzt bei Kartellverstößen auch Haftstrafen für Manager gefordert. Zu Recht. Denn die abschreckende Wirkung muss erhöht werden, damit illegales Verhalten schon im Ansatz verhindert wird. Es geht hier nicht um Lappalien.

© SZ vom 26.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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