Darf man Müller-Meier-Lüdenscheid heißen? Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über Dreifach-Nachnamen - und könnte das bisherige Verbot lockern.
Mehrfachnamen wie Greiner-Petter-Memm oder Noelle-Neumann-Maier-Leibnitz könnten nach einer Eheschließung bald wieder zulässig sein. Das Verbot der genannten Dreierkette, Markenzeichen einer Ex-Biathletin, oder einer Viererkette, die zu Deutschlands berühmtester Meinungsforscherin gehörte, wird gerade vom Bundesverfassungsgericht geprüft.
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Soll man im Namensrecht nicht mehr Freiheit gewähren? Das Bundesverfassungsgericht berät über das Verbot von Dreifachnamen - und könnte es bald lockern. (© Foto: dpa)
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Seit Dienstag beschäftigt sich der Erste Senat mit der Verfassungsbeschwerde eines Münchner Ehepaars gegen das Verbot eines Dreifachnamens. Die jeweils in zweiter Ehe verheirateten Kläger, ein Anwalt und eine Zahnärztin, wollen den Doppelnamen des Mannes zum Ehenamen bestimmen, dem die Frau ihren Namen voranstellen möchte.
Zur Veranschaulichung des Problems riskierte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier eine Anleihe bei Loriot und den Streithähnen seines legendären Badewannen-Sketches, Müller-Lüdenscheid und (Dr.) Klöbner. Bei einer Ehe könne zwar jeder den Geburtsnamen oder den geführten Namen dem gemeinsamen Ehenamen voranstellen. Das gelte aber nicht, falls dies zu einem mehrgliedrigen Namen führe.
Deshalb wären im Beispielsfall weder Müller-Lüdenscheid-Klöbner noch Klöbner-Müller-Lüdenscheid erlaubt. Das verbiete ausdrücklich ein Satz im Paragrafen 1355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Dieses Verbot hielt Rechtsanwalt Rüdiger Zuck im Namen seiner beiden Mandanten, die nicht erschienen waren und keinerlei Wert auf Publicity legen, für verfassungswidrig. Es verstoße gleich gegen mehrere Grundrechte, dass die Frau nur den Doppelnamen ihres Mannes, nicht aber ihren Begleitnamen nach außen dokumentieren dürfe. Das verletze beider Persönlichkeitsrechte sowie deren Recht auf Ehe und Familie.
Die freiberuflich arbeitenden Eheleute würden durch die Beschränkung der Namenswahl auch in ihrem Recht auf ungehinderte Berufsausübung beschränkt. Der "gewichtige Eingriff in die Freiheit" sei unzumutbar und ungerecht. Da es sich um einen Seltenheitsfall handle, seien keine großen Auswirkungen zu befürchten. Im Ausland sei man ohnehin großzügiger.
Demgegenüber verteidigte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) die geltende Regelung. Sie betonte zum einen den Ermessensspielraum des Gesetzgebers, zum andern die Vielzahl von Möglichkeiten bei der Namenswahl. Es seien zwar in Portugal bis zu sechs Namen zulässig. Der deutsche Gesetzgeber habe sich aber aus guten Gründen für das Verbot von Mehrfachnamen entschieden. Es gehe bei der Namenswahl nicht nur um Selbstverwirklichung, sondern auch um die Wirkung auf andere Personen.
Sowohl von der Richterbank als auch von den Sachverständigen Isabell Götz (Deutscher Familiengerichtstag) und Angelika Nake (Deutscher Juristinnenbund) wurde das Verbot des Dreifachnamens in Frage gestellt. Richter Brun-Otto Bryde wandte sich gegen das Argument, ein Mehrfachname schade der "identitätsstiftenden Wirkung" eines Namens. Diese Wirkung sei doch umso größer, je mehr Teile ein Name aufweise, sagte er. Mit einem Urteil wird im Frühjahr gerechnet.
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(SZ vom 18.02.09/cag)
ich glaube nicht, dass man sich ueber das ganze so aufregen sollte. In manchen Laendern (z.B. Portugal) haben viel leute (deutlich) mehr as 2 Nachnamen, aber keinen juckt das. Man moechte halt namen der Grosseltern weitertragen etc. Natuerlich wir niemand mit den 3 oder mehr Namen angesprochen- also kein "Guten Tag Herr Mueller-Luedenscheid-Schneider.-...".
In vielen Laendern ist die Namensgebung viel freier als in Deutschland- und warum nicht? Niemand schreibt einem doch die Anzahl der Vornamen vor, warum dann die der Nachnamen?
Nach den völlig missratenen Rechtschreibreformen, die längst ihre Sinnlosigkeit bewiesen haben, dem nicht mehr vermittelbaren großen I vor den Endsilben innen geht es offensichtlich ideologisch weiter mit diesen Namens-Ungeheuern für Paare. Es ist für mich genau die gleiche Oberlehrerinnen-/Akademiker-Ideologie wie in den Beispielen vorher. Im Grunde ist es nur lächerlich.
Die Scheidungsraten beweisen, wie die Wertigkeiten in der Realität sind. Was gilt da dann diese abartige Namensgebung in der Verknüpfung mit Persönlichkeitsrechten? Mit Goethe: . . . Schall und Rauch. Sind das unsere sog. Leistungsträger? Dann sind sie ebenso pleite wie die Anderen und genau so verlogen, wie jene aus der Wirtschaft und dem Bankensektor. Welch eine Kluft zwischen Volk und Funktionären!
Mir klingen diese Doppelnamen im Ohr seltsam an.
Manchmal erzeugen sie das Gefühl, Loriot hat absolut ins tägliche Leben eingegriffen.
Oft habe ich das Gefühl, als würden titelorientierte Menschen ein Prädikat in Anspruch nehmen,das dem " VON " , ähnlich ist.
Jetzt kommen auch noch ganz seltsame daher und wollen drei Namen haben.
Ich betone es immer wieder, dieses Deutschland ist eine Kabarettbühne geworden, auf der sich jeder austoben kann.
Da schämt man sich schon seiner Herkunft.
Herzlichst
Georges H. Peters
Schon Doppelnamen sind zuviel. Wer sich noch nicht einmal auf einen gemeinsamen Namen einigen kann, der sollte besser nicht heiraten!
"Und Schmidtmeiermüller wäre immer noch handlicher als Schmidt-Meier-Müller"
Im täglichen Gebrauch wird sich wohl dann eher Schmüller durchsetzen.
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