Jugendstrafrecht in Hessen:"Warnschussarrest" für Jugendliche

Jugendliche auf Bewährung sollen in Hessen als Erziehungsmaßnahme auch eingesperrt werden können - fordert der Landesjustizminister. Eine reine Bewährungsstrafe würde als "Freispruch zweiter Klasse" missverstanden.

Hessens Justizminister Jürgen Banzer (CDU) will einen "Warnschussarrest" für Jugendliche ermöglichen, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden sind.

Tür zur Zelle in einem Jugendgefängnis (Foto: Foto: dpa)

Mit einem solchen Arrest könne Jugendlichen der Ernst ihrer Lage verdeutlicht werden, begründete Banzer am Freitag in Wiesbaden eine von Hessen und anderen Bundesländern getragene Bundesratsinitiative.

Eine reine Bewährungsstrafe werde möglicherweise als "Freispruch zweiter Klasse" missverstanden. "Ziel allen Handelns muss sein, kriminelle Karrieren so früh wie möglich zu unterbrechen", sagte der Minister.

Der Warnschussarrest neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe dürfte eine stärkere erzieherische Wirkung haben als die reine Bewährungsstrafe. Bisher gibt es nur die Möglichkeit, entweder Jugendarrest oder eine Jugendstrafe zu verhängen.

Jugendarrest dauert von einem Wochenende bis höchstens vier Wochen, er gilt als "Erziehungsmittel" und nicht als Strafe.

Banzer sprach sich außerdem dafür aus, bei Heranwachsenden im Alter zwischen 18 und 21 Jahren nicht regelmäßig das Jugendstrafrecht anzuwenden, sondern nur in Ausnahmefällen. Bei dieser Altersgruppe ist beides möglich.

Jugendstrafrecht sollte nur angewendet werden, wenn bei einem Angeklagten etwa erhebliche Entwicklungsverzögerungen festgestellt werden. Banzer befürwortete einen entsprechenden Vorstoß aus Bayern.

In Hessen werden nach Darstellung des Ministeriums rund 75 Prozent der Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht beurteilt. In anderen Ländern schwanke die Quote zwischen 25 und 90 Prozent.

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