Die Lehre aus den hitzigen Diskussionen der letzten Tage: Der Jugendschutz ist mangelhaft - und manche Reformidee der Familienministerin auch.
Es gehört zu den Ritualen der Politik, dass Regierungen auf schreckliche Ereignisse mit öffentlichem Tatendrang reagieren. Nach dem Amoklauf eines Jugendlichen in Emsdetten im vergangenen Winter versprach Familienministerin Ursula von der Leyen sogleich ein "Sofortprogramm zum Schutz der Jugend vor Gewalt in den Medien"
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Sie setzte Aktionismus gegen das Gefühl von Ohnmacht, das die Bürger beschlich; Reformeifer gegen die Angst der Eltern, dass ihnen ihre Kinder entgleiten. Kommenden Mittwoch soll die Verschärfung des Jugendschutzgesetzes im Kabinett verabschiedet werden - und es wird einiges zu debattieren geben. Denn es entpuppt sich manches an dem Gesetz als Schnellschuss.
Kaum zu vermitteln war etwa die Idee, dass 14-Jährige als eine Art Lockvögel testen sollten, ob sich Ladenbesitzer an die Altersbeschränkungen für den Verkauf von Alkohol oder grausame Videos halten. Der Plan, offenbar ebenso hastig entworfen wie er dann am Sonntag wieder zurückgezogen wurde, hatte den Gedanken des Jugendschutzes auf den Kopf gestellt, ganz abgesehen von der Frage, ob der Staat Minderjährige überhaupt rechtlich in dieser Weise instrumentalisieren darf.
Strengere Gesetze sind angebracht
Eine Verschärfung der Gesetze zur Verbreitung von grausamen Videos und Computerspielen unter Jugendlichen ist zwar dringend notwendig. Fraglich ist jedoch, ob Altersbegrenzungen das richtige Mittel dafür sind. Umfragen zeigen, dass sich der Reiz, ein Computerspiel zu testen, für Jugendliche durch eine strenge Altersbeschränkung sogar erhöht. Auch muss ein cleverer 13-Jähriger gar nicht erst einen Videoverkäufer austricksen, um an ein Spiel heranzukommen. Er findet eine Raubkopie davon im Internet.
Statt jugendliche Hilfspolizisten Videothekenbesitzer kontrollieren zu lassen, scheint es sinnvoller, "gewaltbeherrschte" Spiele gleich ganz aus den Regalen zu verbannen. Schon heute gilt diese Regel für Pornostreifen und für "gewaltverherrlichende" Filme und Computerspiele, und sie hat sich als effektiv erwiesen.
Diese Medien dürfen nur in abgetrennten Räumen oder unter der Ladentheke verkauft werden, und sie dürfen vor allem nicht beworben werden. Filme, für die es keinerlei Werbung gibt, werden von Jugendlichen kaum gespielt - egal, ob sie im Internet zu finden sind. Bislang wird von dieser Möglichkeit, Filme zu indizieren, viel zu wenig Gebrauch gemacht. Das Gesetz will diesen Verbotskatalog nun zu Recht ausweiten.
Ein Verbot kann jedoch nur so effektiv sein, wie die Behörde, die es umsetzt. Die Bundesprüfstelle wird aber nur auf Hinweise von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Unterhaltungs-Software (USK) hin aktiv. Kritiker bemängeln, dass die USK zu eng mit der Filmindustrie verflochten ist, um wirklich unabhängig arbeiten zu können. So beraten die Spiele-Tester der USK zugleich auch die Computerindustrie bei Fragen der Alterskennzeichnungen. Eine echte Reform muss hier ansetzen.
Eltern und Lehrer müssen unterstützt werden
Doch auch die schärfste Kontrolle wird nicht rückgängig machen, was bereits geschehen ist: Schon heute sind Hunderte Spiele mit grausamen Gewaltszenen auf dem Markt. Kinder, die sich in der virtuellen Welt eine Zuflucht und Erfolg in digitalen Schlachten suchen, werden immer ein Spiel finden. Außer über neue Verbote muss die Gesellschaft darum auch darüber nachdenken, wie sie ihre Kinder gegen Computersucht stabilisieren will.
Wie kann sie Eltern und Lehrer unterstützen, das Selbstbewusstsein der Jugendlichen auf anderen Wegen zu fördern? Mit welchen Spielen lässt sich die Phantasie der Kinder stärken? Und wie ist ihnen die Bedeutung von echter eigener Lebenserfahrung zu vermitteln?
Bei diesen Fragen helfen Sofortprogramme wenig. Eine Politik zum Schutz der Gesellschaft vor gewaltbereiten Jugendlichen braucht einen längeren Atem.
(SZ vom 15.10.2007)
"The Substance" im Kino
.. völlig egal (solange sie leise sind und niemanden stören) und jetzt wo sie richtiggehend auf der Straße herumliegen schaut man wieder nicht nach den Ursachen sondern versucht mit halbseidenen Ideen (Aufforderung zur Straftat) an den Sympthomen herumzudoktorn. Das funktioniert nicht!
Personalausweise/EC - Karten sind auch im Bereich des Jugendschutzes ein sinnvolles Kontroll-/Regulierungsmittel, das sollten Frau v. d. Leyen, Herr Bosbach und auch der parl. Staatssekretär im Familienministerium, Dr. Kues aus Lingen, alle CDU, anerkennen. Spitzel sind eher problematisch. Der Verkauf von Alkohol, Zigaretten und gefährdenden Schriften/Filmen/Spielen an Minderjährige kann hingegen mit Ausweiskontrolle/Registrierung problemlos überwacht werden, .... wenn es denn die Lobby der profitorientierten Produzenten und der Vertreiber zulassen wird ... Jürgen Kalähne, BGM a. D.
Wenn es um Kinder geht gibt es neuerdings wieder Eltern.
Man hätte es ja kaum noch für möglich gehalten.
Eltern, also Mutter und Vater.
Jahrzehntelang führte und führt die Bundesregierung einen Kampf gegen Familien. Jährlich werden Milliarden für Familienzerstörungsprogramme ausgegeben. Und das muss auch sein. Schließlich ist die Familie (das sind sich alle linken und feministischen Wissenschaftlerinnen einig) die Brutstätte des Faschismus, der Tatort von häuslicher Gewalt, Vergewaltigung und Kinderschändung.
Und jetzt auf einmal Familie?
Und die Autorin konstantiert, dass der Jugendschutz mangelhaft ist.
Fällt denn niemand auf, dass der Jugendschutz umgekehrt proportional zunimmt zur Kinderzahl?
Wenn es so weiter geht in Deutschland, werden keine Kinder mehr haben aber den totalen Kinderschutz.
Schöne neue Welt.
Der Ansatz von Frau von der Leyen ist sicher sehr problematisch, aber meiner Meinung nach gäbe es durchaus Situationen, in denen eine solche Art der Ermittlung angebracht wäre. Beispielsweise, wenn begründeter Verdacht besteht, dass ein bestimmter Laden oder ein/e bestimmte Verkäufer/in bewußt auch an Jugendliche unter 18 verkauft und ihm/ihr das Handwerk gelegt werden muß. Wenn man aber durch andere Maßnahmen darauf verzichten kann, umso besser!
Wie könnte man das in den Griff bekommen:
Jungendliche wollen Alkohol kaufen und bekommen keinen, weil sie zu jung sind. Also sucht man sich einen 18-jährigen Freund, der den Schnaps bekommt und dem kauft man ihn dann ab. So einfach geht das in vielen Fällen. Ein "Goßer" kauft eine Lage ein und viele Minderjährige saufen sich damit zu.
Die Strafen müßten drakonisch werden:
1. Gastwirte und Diskothekenbetreiber u. ä., in deren Räumen stark alkoholisierte Minderjährige angetroffen werden, werden hart bestraft, auch wenn nicht nachweisbar ist, dass sie den Alkohol verkauft haben. Zutrittskontrollen müssen dann z. B. soweit gehen, dass Jugendliche nach mitgebrachten Flaschen und Behältnissen ggf. durchsucht werden müssen. Oder Zutritt unter 18 eben komplett ausschließen. Das wirtschaftliche Risiko für einen Gastronom muß so groß sein, dass er von sich aus Unter-18-jährige fern hält, wenn in seinem Laden Saufgelage üblich sind.
2. Jugendliche, die andere mit Alkohol versorgen, müssen ebenfalls bestraft werden. Auch hier sind die Strafen so hoch anzusetzen, dass sich keiner das traut.
3. Auch Minderjährige, die stark alkoholisiert sind, müssen hart bestraft werden. Letztlich zu ihrem Schutz.
4. Die armen Supermarktverkäuferinnen bei Aldi, Lidl etc. oder in Getränkemärkten: Hochprozentige Alkoholika gehören hinter eine Bedientheke. So könnte schon lange vor der Kasse der Jugendschutz effektiv durch Sachkundige überprüft werden. Und wer dann mit Schnaps zur Kasse kommt, hält den Betrieb nicht mehr auf.
An der Fleischtheke geht das doch auch, dass man einzeln bedient wird. Warum nicht auch bei Spirituosen?
Solange man auch in den Medien immer wieder Jugendliche sieht, die total zu sind und damit auch noch angeben, wird der jetzige "Jugendschutz" nichts erreichen.
das beispiel mit "testanmachen" trifft den nagel auf den kopf!
das ist der nächste schritt wenn es zur "kids-stasi" kommt!
eine lückenlose ausweiskontrolle beim erwerb von alkohol / zigos ist daher die beste möglichkeit jugendliche und kids zu schützen!
ob diese regeln eingehalten werden kann man dann auch ganz ohne "kids-stasi" überwachen, und zwar ob die kassiererin bei jedem egal ob 13 oder 33 jährigen den ausweis zur kontrolle verlangt!
jemad hat vorhin aus den begriff "nahmhafter kriminologe" verwendet...
ich kann nur wiederholen was ich zu pfeiffers interview geschriebenhabe als diese begrifflichkeit ebenfalls fiel: saddam hussein war auch namhafter politiker, die frage ist nur welchen "namen" er hatte!
und dass pfeiffer´s sog. "empirischen untersuchungsergebnisse" tendenziell schon vor versuchsdurchführung feststehen - besonders wenn es die themen "killerspiele", gewaltfilme und gealt unter jugendlichen geht - ist bei leuten die sich mit dem thema nicht nur einseitig befassen bekannt! (frontal, monitor, wie die "wissensmagazine der ÖRM auch alle heissen zitieren pfeiffer beinahe als einzigen in ihren beiträgen)
in einem anderen forum hat mal jemand ein zitat etwas modifiziert:
"und wenn das letzte killerspiel verboten ist, die letzte flasche bier vertrocknet, und die letzte tabakpflanze verbrannt ist, werdet ihr feststellen dass ihr euren kindern immer noch nicht mehr zeit widmet"
darum easy as that: bei jeder droge die legal erworben wird: ausweiskontrolle!
das löst das problem zwar nicht, aber es macht es wenigstens nicht schlimmer!
Paging