Italien :Das Land, in dem Folter erlaubt ist

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Das Menschenrechtsgericht in Straßburg verurteilt Italien wegen Polizeigewalt beim G-8-Gipfel 2001.

Von Oliver Meiler, Rom

Ein Schatten holt Italien ein, nach fast 14 Jahren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat das Land nun einstimmig für den Polizeieinsatz beim G-8-Gipfel in Genua im Sommer 2001 verurteilt - wegen Folter. Italien soll Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt haben, in dem es heißt: "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden." Verhandelt wurden die Vorkommnisse an der Scuola Diaz, einer Mittelschule im Osten der Stadt, in der Globalisierungsgegner vom "Genoa Social Forum" wohnten. Auch Arnaldo Cestaro, der in Straßburg geklagt hatte, war dort untergebracht. Er war damals 62 Jahre alt. Manche schliefen schon, als das Kommando des IV. Reparto Mobile der Staatspolizei die Schule stürmte: 400 Mann auf einer wahren Strafexpedition. Wenige Stunden zuvor war es im Stadtzentrum zu wüsten Zusammenstößen zwischen gewaltbereiten Demonstranten und der Polizei gekommen. Das Innenministerium hatte eine "Zona rossa" eingerichtet, eine Sicherheitszone rund um die Altstadt, um die Konferenzteilnehmer zu schützen. Es hatte schon früh Anzeichen gegeben, dass die Bewegung der "No Global" Hunderttausende mobilisieren würde - überall in Europa. Die allermeisten Globalisierungsgegner hielten sich aber an die vorgeschriebenen Routen und zeigten ihren Unmut über die Industrienationen friedlich. Probleme gab es aber mit dem Schwarzen Block, der in Genua größer war als bei früheren Konferenzen. Die Vermummten warfen Schaufenster ein, versuchten, eine Tankstelle in Brand zu stecken, sie infiltrierten die friedlichen Demonstrationszüge. An einem der Schauplätze der Krawalle wurde der junge Carlo Giuliani von einer Kugel aus der Pistole eines einkesselten Carabiniere getroffen. Er erlag den Verletzungen.

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