Israels Parlament:Die Knesset

Die Knesset (Einkammerparlament) mit 120 Abgeordneten wird nach dem Verhältniswahlsystem auf vier Jahre gewählt. Es herrscht allgemeines Wahlrecht, das Mindestwahlalter beträgt 18 Jahre.

Öffentliche Debatten erfolgen auf Hebräisch, aber die Abgeordneten können auch Arabisch, Israels zweite Amtssprache, benutzen.

Die gesetzgeberischen Befugnisse liegen ausschließlich bei der Knesset, aber der Oberste Gerichtshof kann ein Gesetz auf seine Übereinstimmung mit den Grundgesetzen überprüfen.

Der Staatspräsident, ein eher repräsentatives Amt, wird von der Knesset auf fünf Jahre gewählt.

Das Regierungssystem entspricht grundsätzlich dem westlicher parlamentarischer Demokratien, doch wurde die Position des Regierungschefs durch die 1996 erstmals praktizierte Direktwahl (Beschluss vom 18. März 1992) gestärkt.

Die Exekutivgewalt liegt beim Kabinett unter Führung des Ministerpräsidenten, der Mitglied des Parlaments sein muss.

Die Regierung bleibt gewöhnlich vier Jahre im Amt. Lehnt das Parlament die vom Ministerpräsidenten vorgeschlagene Kabinettsliste ab oder spricht es ihm mit einfacher Mehrheit das Misstrauen aus, so kommt es sofort zu Neuwahlen.

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