Implantate:Auf dem Rechts- und Leidensweg

Die Richter geben Patienten hoffentlich dieselben Rechte wie Verbrauchern.

Von Wolfgang Janisch

Noch ist der lange Rechtsweg der Leidtragenden nicht zu Ende, denen Brustimplantate aus billigem Industriesilikon eingepflanzt wurden - Produkte krimineller Machenschaften einer inzwischen insolventen Firma. Ob sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben, hängt maßgeblich von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ab, an den der Bundesgerichtshof den Fall überwiesen hat.

Doch schon jetzt wirft das Verfahren ein düsteres Licht auf das System, mit dem die Herstellung solch sensibler Medizinprodukte überwacht wurde - zu denen nicht nur Implantate, sondern beispielsweise auch Herzkatheter gehören. Bevor der BGH sich des Falles angenommen hatte, wiesen deutsche Gerichte Ansprüche der Betroffenen mit der merkwürdigen Überlegung ab, der TÜV solle mit der Kontrolle der Hersteller lediglich den Verkauf dieser Produkte absegnen. Dahinter steckt letztlich der in EU-Dingen häufig dominierende Gedanke, dem Binnenmarkt keine allzu großen Hindernisse in den Weg zu legen. Der Schutz der Patienten drohte damit zu verkommen.

Es ist nun die Aufgabe des obersten EU-Gerichts in Luxemburg, den Belangen der Betroffenen den Vorrang vor den Marktinteressen einzuräumen. Bei vielen Verbraucherthemen steht das Gericht inzwischen längst auf der Seite der Menschen. In Gesundheitsfragen darf dies nicht anders sein.

© SZ vom 10.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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