Hintergrund:Die Tücken des Vaterschaftstests

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Vaterschaftstests bleiben auch nach dem Urteil des Verfassungsgerichts eine heikle Angelegenheit. Wo die Tücken liegen und wie es weitergeht.

odg/bosw

Warum ist es für Männer bislang schwierig, ihre Vaterschaft "offen" überprüfen zu lassen?

Männer können gegen den Willen der Mutter vor Gericht einen Vaterschaftstest durchsetzen. Allerdings muss ein Anfangsverdacht vorliegen - und der muss die Richter überzeugen. Nur "wenn tatsächliche Umstände objektive Zweifel an der Vaterschaft begründen", ist eine Anfechtung der Vaterschaft im Nachhinein möglich. Diese hohen rechtlichen Hürden für eine solche Klage sollen intakte Familien schützen.

Wie funktioniert ein Vaterschaftstest überhaupt?

Der zweifelnde Vater benötigt von dem Kind, dessen Vater er möglicherweise nicht ist, eine geringe Menge an Körperzellen, wie sie zum Beispiel in Sperma, Blut oder Hautschuppen enthalten sind. Aus ihnen wird eine DNA-Kette mit unterschiedlichen, für jede Person charakteristischen Eigenschaften isoliert und in einzelne Fragmente zerlegt. Dann werden die Gensequenzen des mutmaßlichen Vaters mit denen des Kindes verglichen.

Der Nachweis oder Ausschluss einer genetischen Verwandtschaft erfolgt durch eine Analyse mehrerer dieser charakteristischen Merkmale. Hieraus lässt sich eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit einer Vaterschaft treffen.

Wie viele Vaterschaftstests werden jährlich vorgenommen?

Bundesweit werden etwa 30.000 Vaterschaftstest im Jahr vorgenommen. Nur etwa fünf bis zehn Prozent der Test sind heimlich. Vor Gericht gingen nach Angaben des Justizministeriums 2004 knapp 23.000 Abstammungsverfahren. In 20 Prozent der Fälle stellte sich heraus, dass der Kläger nicht der leibliche Vater war.

Wie steht die Bundesregierung zu heimlichen Vaterschaftstests?

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) setzte sich energisch für ein Verbot der heimlichen Tests ein und wollte sie sogar unter Strafe stellen. Ihr Staatssekretär Alfred Hartenbach sieht sich durch das Karlsruher Urteil zu den heimlichen Vaterschaftstests bestätigt. "Der Gesetzgeber muss es nun leichter machen, Zweifel an der Vaterschaft auszuräumen."

Wie geht es weiter?

Die Verfassungsrichter haben Bund und Länder verpflichtet, ein neues Verfahren zur erleichterten Überprüfung der Vaterschaft zu schaffen - und zwar bis zum 31. März 2008.

Es liegen bislang zwei Gesetzesinitiativen beim Bundesrat vor: Während sich Baden-Württemberg für die Rechtmäßigkeit heimlicher Vaterschaftstests ausspricht, sieht der bayerische Entwurf vor, dass dem rechtlichen Vater wenigstens ein Anspruch auf genetische Untersuchungen eingeräumt werden soll.

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