Hintergrund:Das Anti-Terror-Paket

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Der Bundesrat hat das vom Kabinett verabschiedete Anti-Terror-Paket gebilligt. Sueddeutsche.de informiert über die einzelnen Maßnahmen.

Mehr Geld für Sicherheitsbehörden und Bundeswehr

Die Regierung will im kommenden Jahr insgesamt 3 Milliarden Mark mehr zur Verbesserung der inneren und äußeren Sicherheit ausgeben.

Die Gelder sind für alle Institutionen bestimmt, die für die Sicherheit in Deutschland verantwortlich sind: Von der Bundeswehr über den Bundesgrenzschutz bis zum Generalbundesanwalt.

Neuer Terrorismus-Paragraf

In das Strafgesetzbuch soll ein neuer Terrorismus-Paragraf eingefügt werden. Nach dem Paragraf 129b genügt die Mitgliedschaft oder Unterstützung in einer ausländischen Terrorgruppe für die Strafbarkeit. Der Strafrahmen liegt zwischen einem Jahr und zehn Jahren Haft.

Nach der bisherigen Rechtslage konnten Mitglieder und Unterstützer von ausländischen Terrorgruppen, die in Deutschland lebten, nur schwer verfolgt werden. Die Ermittler mussten jeweils nachweisen, dass die Terror-Organisation in Deutschland eine Art Zelle besaß.

Erweiterung der Geldwäsche-Bestimmung

Das Kabinett ebnete auch die Möglichkeit, Geldwäsche besser zu verfolgen. Schwere Steuerhinterziehung soll zu einem Verbrechen hochgestuft werden. Die Folge: Wird Geld, das durch eine schwere Steuerhinterziehung erlangt wurde, von einer anderen Person angelegt, würde diese künftig auch wegen Geldwäsche bestraft werden können.

Die verschärfte Bestimmung soll verhindern, dass Terrorbanden ihre Gewinne nicht versteuern und mit den Geldern in Deutschland weiter arbeiten.

Verschärfung des Vereinsrechts

Das Religionsprivileg im Vereinsrecht wird aufgehoben. Damit ist ein Vorgehen gegen Glaubensgruppen möglich, die Terrorbanden unterstützen.

Bisher konnten Religionsgemeinschaften nicht verboten werden, weil sie vom Vereinsgesetz ausgenommen waren.

Ein Verein kann verboten werden, "wenn seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen (...)". Dies ist zudem möglich, wenn er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet.

Neue Sicherheitsüberprüfung für Flughafenpersonal

Für die neuen Überprüfungen sollen Daten vom Militärischen Abschirmdienst, dem Bundesnachrichtendienst, den Strafverfolgungsbehörden und aus dem Ausländerregister sowie der Gauck-Behörde abgefragt werden.

Die Regelung betrifft sowohl die Angestellten von Airlines als auch Personal in der Gepäckverladung oder Reinigungskräfte.

(sueddeutsche.de/dpa)

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