Hartz IV-Änderungen:Die schwarz-rote Streichliste

Lesezeit: 2 min

Die Kosten für Hartz IV sind aus dem Ruder gelaufen. Deswegen hat die große Koalition nun ein Paket geschnürt, das den Kostenanstieg bremsen soll. Wo genau gekürzt wird und wie sich das auswirkt.

bosw

Im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende geregelt. Zum 1. Januar 2005 hatte Rot-Grün diesen sensiblen Punkt unter großem Aufwand reformiert. Doch "Hartz IV" ist ein Paradebeispiel für eine Verschlimmbesserung: Statt weniger kostete die Arbeitsmarktreform den Staat sogar mehr.

Nun haben Union und SPD nachgebessert: Mit rund 70 Änderungen, die sich in enger ausgelegten Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften niederschlagen, sollen bis 2009 3,5 Milliarden Euro gespart werden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Sofortangebote: Wer einen Antrag auf ALG II stellt, dem unterbreitet die Arbeitsagentur umgehend ein Job- oder Qualifizierungsangebot. Damit soll die Arbeitsbereitschaft des Antragstellers überprüft werden.

Sanktionen: Wer ein solches Angebot ablehnt, dem werden ALG II sowie Wohn- und Heizkosten um 30 Prozent für drei Monate gekürzt. Bei der zweiten Weigerung beträgt die Kürzung 60 Prozent. Wer innerhalb eines Jahres (bisher drei Monate) ein drittes Angebot - und sei es nur ein Ein-Euro-Job - ausschlägt, dem kann die Unterstützung komplett gestrichen werden. Die Behörden haben dabei einen Ermessensspielraum und sollen den Einzelfall prüfen.

Vermögens-Freibeträge werden gesenkt: Der Grundfreibetrag pro Lebensjahr des ALG II-Empfängers und seines Partners wird auf 150 (bisher 200 Euro) mindestens aber jeweils 3100 (4100) Euro gesenkt, der Grundfreibetrag auf 9750 (13.000) Euro, der Grundfreibetrag für jedes minderjährige Kind auf 3100 (4100) Euro.

Einzige Verbesserung für Arbeitssuchende: Der Freibetrag für Schonvermögen zur Altersvorsorge steigt von 200 auf 250 Euro je Lebensjahr, höchstens aber 16.250 (13.000) Euro.

Datenabgleich: Verheimlichtes Vermögen im In- und Ausland und nicht deklarierte Einkünfte sollen durch automatisierten Datenabgleich leichter als bisher aufgedeckt werden.

Außendienst- und Telefonkontrollen: Um Leistungsmissbrauch auf die Spur zu kommen, richten Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagenturen einen Außendienst ein. Langzeitarbeitslose müssen jederzeit erreichbar sein und dürfen sich - wie auch schon Kurzzeitarbeitslose - nicht mehr ohne Abmeldung vom Wohnort entfernen.

Lebensgemeinschaften: Hier kommt es zu einer Umkehr der Beweislast: Bei zusammenlebenden Partnern unterstellen die Behörden künftig ein eheähnliches Verhältnis mit gegenseitigen Unterhaltspflichten (dann bekommt der arbeitslose Partner kein ALG II). Ist dem nicht so, müssen die Betroffenen den Gegenbeweis glaubhaft machen.

Renten: Der Bund überweist für ALG-II-Empfänger nur noch 40 statt 78 Euro monatlich an die Rentenversicherung. Damit reduziert sich deren künftiger Rentenanspruch von 4,30 Euro auf 2,20 Euro im Monat.

Wohnung: Junge Arbeitslose unter 25 brauchen künftig die Erlaubnis der Behörden, wenn sie von zuhause ausziehen wollen. Andernfalls werden ihnen die Miet- und Heizkosten nicht erstattet und auch der Regelsatz um 20 Prozent gekürzt. Volljährige Kinder, die noch im elterlichen Haushalt wohnen, erhalten nur noch 80 Prozent des Regelsatzes.

© sueddeutsche.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: