Guantanamo-Häftling:Verbleib in Guantanamo - wegen Foltergefahr

Eine US-Bundesrichterin hat die Auslieferung eines Häftlings aus dem US-Gefangenenlager Guantanamo an sein Heimatland Tunesien untersagt.

Eine US-Bundesrichterin in Washington hat die Überführung eines Häftlings aus dem US-Gefangenenlager Guantanamo in seine Heimat Tunesien gestoppt, da ihm dort Folter droht.

Ein Wärter in Guantanamo sieht nach einem Gefangenen (Foto: Foto: AFP)

Der am Dienstag bekannt gewordenen Gerichtsentscheid gilt als juristischer Meilenstein bei der Behandlung der Insassen von Guantanamo. Der Anwalt des tunesischen Häftlings Mohammed Abdul Rahman, Joshua Denbeaux, sprach von einer beispiellosen direkten Intervention im Fall eines Guantanamo-Insassen.

"Das ist das erste Mal, das die Justiz einem Häftling ein substanzielles Recht gibt - in diesem Fall das Recht, nicht von der tunesischen Regierung gefoltert zu werden", sagte der Anwalt. Auch die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch begrüßte das Urteil und sprach von einer wegweisenden Entscheidung.

Richterin Gladys Kessler erklärte in ihrem Urteil vom 2. Oktober, das bis Dienstag unter Verschluss gehalten wurde, bei der vom US-Verteidigungsministerium geplanten Abschiebung drohe Rahman Folter, "verheerender und irreparabler Schaden". Der herzkranke Rahman wurde in Tunesien in Abwesenheit zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt.

In dem Gefangenenlager Guantanamo sitzen rund 330 Männer, denen Verbindungen zum islamistischen Terrornetzwerk al-Qaida oder zu den Taliban nachgesagt werden. Die als "feindliche Kombattanten"eingestuften Häftlinge werden von der US-Regierung unbefristet festgehalten und müssen sich vor der Militärgerichtsbarkeit verantworten.

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