Der Vorschlag des Obersten Richters Phillips sorgt in Großbritannien für hitzige Debatten: Er will Grundsätze der Scharia einführen.
Der Oberste Richter für England und Wales, Lord Phillips, will Prinzipien der Scharia zur Lösung von Streitigkeiten zulassen. Phillips sagte in einem muslimischen Zentrum in London, es gehe nicht darum, dass das islamische Recht das bestehende Recht ersetze. Er sehe aber keinen Grund, warum Grundsätze der Scharia nicht bei Schlichtungsfällen herangezogen werden sollten.
Der Oberste Richter für England und Wales, Lord Phillips, (© Foto: dpa)
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Muslimische Juristen begrüßten den Vorstoß des Richters. Die Scharia werde in Großbritannien häufig missverstanden, sagte Phillips in seiner Rede vom Donnerstag. Dazu gehöre "der Glaube, dass es bei der Scharia nur um Strafmaßnahmen wie Auspeitschungen, Steinigungen, das Abhacken der Hände oder den Tod" gehe.
Gewalttätige Extremisten prägten das Bild des islamischen Rechts, weil diese damit auch Selbstmordanschläge rechtfertigten.
Bereits im Februar war der Erzbischof von Canterbury, Rowan Williams, mit ähnlichen Äußerungen auf Empörung gestoßen. Williams sei missverstanden worden, erklärte Phillips. Er habe lediglich sagen wollen, dass Menschen freiwillig ihr Leben nach der Scharia ausrichten könnten, ohne dabei mit den gesetzlich garantierten Rechten in Konflikt zu geraten.
Der Vorsitzende des Muslimischen Schiedsgerichts, Shaykh Faiz Siddiqi, begrüßte den Vorschlag des Lordoberrichters. Kritiker der Scharia-Anwendung ließen außer Acht, dass beide Parteien in einem Streitfall einer solchen Lösung zustimmen müssten, sagte er. Der Vorsitzende Richter des Schiedsgerichts, Shamim Qureshi, erklärte, der Einsatz der Scharia könnte bei Streitigkeiten um Zwangsehen sinnvoll sein.
Das Muslimische Schiedsgericht wurde im vergangenen Jahr eingerichtet und schlichtet unter anderem bei Familienstreits, Zwangsehen und Erbschaftsstreitigkeiten.
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(AP/bica)
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Das ist ja zum Fürchten. Begründet wurde dieser Vorstoss damit dass 1,5 Mio Islamisten in GB leben - ohne die 55 Millionen Nichtislamisten zu berücksichtigen.
Bei der Klassifizierung des weiblichen Teils der Bevölkerung in Minderwertige die sich zu vermummen haben und auch sonst das Eigentum ihres Besitzers sind dürfte es allerdings zum Widerstand kommen!!!
Da es mit unseren Gesellschaften infolge geistiger Fehlorientierung immer weiter bergab geht; wird man sich auch mit den Kern-Aussagen früherer geistiger Erneuerungen auseinander setzen müssen.
Warum da nicht auch mit den Aussagen des Islam?
...welchen Grund hat Großbritannien, Scharia-Gerichte durch Äußerungen des Obersten Richters zu adeln? Entweder es sind quasi private "Gerichte", dann muss der Staat sowieso nichts anerkennen. Oder sie besitzen eine gewisse Rechtswirkung, dann sollten die Briten schleunigst ihren Lordrichter zurückpfeifen. Es gibt nicht den geringsten Anlass, religiösen Gerichten, noch dazu islamischen - die eben sehr wohl etwas mit Steinigungen, Geschlechterapartheid und Religionschauvinismus zu tun haben - irgendeinen Status zuzubilligen. Noch dazu im Fall von Zwangsehen.
Etwas mehr sagt dieser Guardian-Artikel dazu:
ww.guardian.co.uk/uk/2008/jul/04/law.islam
Ich bin selber skeptisch, wie weit man Teile des Rechts nun auf justizieller Ebene zulassen sollte und später ggf. Betroffene vollständig Sharia-Recht beanspruchen wollen.
Der Druck auf einzelne Angehörige durch ihre muslimischen Gemeinschaft könnte noch mehr steigen.
Aber Phillips und Williams haben recht, auf den Umstand hinzuweisen, wie entfernt das Denken vieler Teile der muslimischen Gemeinschaften von unseren Rechtsvorstellungen ist.
Der Gedankenansatz, 'akzeptable' Inhalte, wie Schlichtungsverfahren im Sinne der Sharia vor Gerichten anzuerkennen, hört sich noch vernünftig an, um Annäherung zu ermöglichen.
Beim Eherecht wäre ich erstmal sehr fragend bis ablehnend.
Glücklicherweise sind die meisten der deutsch-türkischen Bevölkerung an das laizistisch verfasste Rechtswesen der Türkei gewohnt...:-)
Allein die Unterteilung verschiedener Personengruppen (z.B. Frauen) innerhalb der Scharia in einen unterschiedlichen Rechtsstatus dürfte mit GG Art. 3 Abs 1 irgendwie schwer zu vereinbaren sein.
Ich bleibe dabei... Scharia hat in westlichen Ländern kein Recht auf Anerkennung und Duldung!
Paging