"Griff in die Trickkiste":Motassadeq-Verteidiger verzögern Prozess

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Mit einer Fülle von Anträgen haben die Anwälte des Terrorhelfers Mounir el-Motassadeq das Verfahren gegen ihren Mandanten wegen der Anschläge vom 11. September 2001 verzögert. Dem Marokkaner droht eine Gefängnisstrafe von bis zu 15 Jahren.

Verteidiger Udo Jacob hatte einen Befangenheitsantrag gegen den 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg gestellt. Zuvor hatten die Richter unter Vorsitz von Carsten Beckmann mehrere Anträge abgelehnt, das Verfahren gegen den 32-Jährigen auszusetzen.

Motassadeq mit Anwalt Jacob (Foto: Foto: ddp)

Über den Befangenheitsantrag sollte ein anderer OLG-Senat in nichtöffentlicher Sitzung entscheiden. Damit war zunächst unklar, ob es am Montag noch wie vorgesehen zu einem Urteil kommt.

In dem Befangenheitsantrag bezeichnete Jacob die Richter als möglicherweise voreingenommen. Indem sie sich weigerten, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine dort anhängige Beschwerde abzuwarten, verletzten sie den Grundsatz eines fairen Gerichtsverfahrens.

Die Verfassungsbeschwerde hatte die Verteidigung eingereicht, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im November einen früheren Schuldspruch des OLG verschärft und Motassadeq wegen Beihilfe zum Mord und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen hatte. Die Hamburger Richter müssen nun lediglich über das Strafmaß neu befinden.

Bundesanwälte sprechen von Scheinantrag

Die Bundesanwaltschaft warf Jacob vor, das Verfahren verschleppen zu wollen. Der Befangenheitsantrag sei nur zum Schein gestellt worden, sagte Oberstaatsanwalt Matthias Krauß.

"Die Verteidigung greift in die Trickkiste, und zwar unterste Schublade", kritisierte Andreas Schulz, der als Anwalt der Nebenklage Angehörige von Anschlagsopfern vertritt. "Wenn es Ihnen nur darum geht, über den Tag zu kommen, hätte es andere probate Mittel gegeben."

Motassadeq war im weltweit ersten Prozess um die Anschläge vom 11. September vom OLG Hamburg bereits im Februar 2003 unter anderem wegen Beihilfe zum Mord in 3066 Fällen zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Diese Entscheidung hatte der BGH ein Jahr später aufgehoben, weil das OLG damals von den USA gesperrte Zeugenaussagen nicht berücksichtigt hatte.

Daraufhin wurde Motassadeq in dem neuen Verfahren in Hamburg zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Nach dem vom BGH danach verschärften Schuldspruch muss Motassadeq jetzt wieder mit bis zu 15 Jahren Haft rechnen.

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