Gesundheitsversorgung:Alle auf eine Karte

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In Bremen erhalten Flüchtlinge eine Gesundheitskarte und können unkompliziert einen Arzt aufsuchen. Die Grünen fürchten nun, dass das Modell durch die jüngsten Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat gefährdet werden könnte.

Von Guido Bohsem

Die Grünen fürchten, dass das sogenannte Bremer Modell zur gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen durch die jüngsten Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat gefährdet werden könnte. Die Regierung winde sich um jede eindeutige Festlegung herum, ob die bisherigen Rahmenvereinbarungen mit den Krankenkassen in Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen auf Dauer bestand haben werden, sagt die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Maria Klein-Schmeink. "Unklar bleibt auch, inwieweit in weiteren Bundesländern vergleichbare Regelungen vereinbart werden können."

In dem am Freitag beschlossenen Asylpaket hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, dass die Länder auf freiwilliger Basis eine Gesundheitskarte für die Behandlung von Flüchtlingen einführen können. In den meisten Ländern gibt es eine solche Karte nicht. Erkrankte Flüchtlinge müssen sich daher in der Regel erst eine Genehmigung vom zuständigen Amt holen, bevor sie sich in Behandlung begeben können. Mit dem in Bremen praktizierten Modell erhalten die Flüchtlinge eine Gesundheitskarte und können gleich einen Arzt aufsuchen. Die angebotene medizinische Leistung ist dabei mit der vergleichbar, die auch sonst im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gilt.

Klein-Schmeink reagierte auf Antworten der Parlamentarischen Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Ingrid Fischbach (CDU), auf eine Anfrage der Grünen. Darin betonte Fischbach, dass die beschlossenen Rahmenbedingungen übernommen werden müssten. "Falls sich Abweichungen zwischen Rahmenempfehlungen und bestehenden Vereinbarungen ergäben, sind mögliche Anpassungen zu prüfen", heißt es in dem Schreiben.

Nach Klein-Schmeinks Worten werden damit die mit den Ministerpräsidenten getroffenen Vereinbarungen nicht richtig umgesetzt, die den Fortbestand der Länderregelungen vorgesehen hätten. Diese Haltung gehe auf die Union zurück und führe nun zu langer Unsicherheit, ob und wie der Nachweis zu führen ist, ob sich die Versorgung an den Vorgaben des Asylleistungsbewerbergesetzes orientiere. Schlimmstenfalls werde diese Auseinandersetzung in die Arztpraxen getragen.

© SZ vom 19.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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