Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Erzeihungsmaßnahmen wurden damit für unzulässig erklärt.
Um die Auswirkungen des Gesetzes zu untersuchen, hat das Bundesministerium für Familie, Jugend, Senioren, Frauen und Jugend eine Studie ín Auftrag gegeben. Unter der Leitung von Prof. Dr. Kai-D. Bussmann von der juristischen Fakultät der Universität Halle-Wittenberg wurden 3000 Erwachsene, 2000 Jugendliche und 1000 Experten in den Jahren 2001/2002 befragt.
Die Gesetzesänderung wurde in den Jahren 2000 und 2001 von einer bundesweiten Kampagne "Mehr Respekt vor Kindern" der Bundesregierung begleitet.