In einer Reihe von Urteilen hat das Bundessozialgericht Klagen zur Hartz-IV-Reform behandelt: Klassenfahrten werden künftig gezahlt, Patchworkfamilien verlieren dagegen Ansprüche.
In mehreren Grundsatzurteilen zur Hartz-IV-Reform hat das Bundessozialgericht (BSG) die Klagen einer so genannten Patchworkfamilie und eines Euro-Jobbers auf mehr Geld abgewiesen. Auch insgesamt reiche zumindest für Erwachsene die Höhe des Arbeitslosengeldes II weiterhin aus, befand das Gericht in Kassel.
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Demonstranten versammelten sich am vergangenen Samstag vor dem Reichstag. (© Foto: dpa)
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Die Kinder in Hartz-IV-Familien bekommen nach einem weiteren Urteil aber die Kosten für Klassenfahrten voll ersetzt. Zudem bestätigte das BSG den Ausschluss von Asylbewerbern von den Hartz-IV-Leistungen.
Urteil zu Patchworkfamilien
Mit dem Patchworkfamilien-Urteil wurde die Klage einer 15-Jährigen abgewiesen: Sie war im November 2005 mit ihrer Mutter zum neuen Partner der Mutter gezogen. Tochter und Mutter bezogen bis zu diesem Zeitpunkt Sozialgeld, danach nur noch die Klägerin.
Dieser Anspruch erlosch jedoch im August 2006 mit einer Gesetzesnovelle, nach der Lebenspartner in Bedarfsgemeinschaften auch für die zwar nicht rechtlichen, aber faktischen Stiefkinder aufkommen müssen. Das Einkommen des Partners reichte zwar für die Versorgung der gesamten Familie aus, ein Rechtsanspruch der Klägerin gegenüber dem Partner besteht aber nicht.
"Niemand kann dem Kind helfen", sagte der Verteidiger der Klägerin. Weder der Sozialleistungsträger noch der Lebenspartner der Mutter seien nach dem Gesetz verpflichtet, für den Bedarf des Kindes aufzukommen. Das sei, so die Verteidigung, verfassungswidrig. Dem widersprach der Senat. "Es kann nicht sein, dass die Steuerzahler für Kinder aufkommen, die in einer Einstandsgemeinschaft leben", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Spellbrink. Außerdem sei grundsätzlich die Mutter verpflichtet, für ihr Kind zu sorgen. Tut sie das nicht, stelle das eine Sorgerechtsverletzung dar.
Urteil für Ein-Euro-Jobber
Nach einem weiteren Urteil dient die so genannte Mehraufwandsentschädigung, die "Ein-Euro-Jobber" zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld II erhalten, ausschließlich als "angemessene Entschädigung" für zusätzliche Ausgaben, die durch den Euro-Job entstehen. Das BSG wies daher die Klage eines Arbeitslosen aus dem Sauerland ab, der es für unzumutbar hielt, von seinem "Lohn" von gut 120 Euro monatlich auch die 51,90 Euro teure Monatskarte zu bezahlen. Die Linkspartei kritisierte in Berlin, nach diesem Urteil seien "nunmehr auch 60-Cent-Jobs möglich".
Urteil über Klassenfahrten
Erfolg hatte dagegen eine Hartz-IV-Familie aus Berlin, die auf Erstattung der Kosten für Klassenfahrten ihrer Kinder klagten. Mit dem Urteil gaben die Richter der Familie Recht, der die Senatsverwaltung nur einen begrenzten Betrag bewilligen wollte. Höchstgrenzen für die Kosten von Klassenfahrten festzulegen, erlaube aber das maßgebliche Sozialgesetzbuch II nicht, befand das Gericht. "Kinder sollen gerade im schulischen Bereich nicht benachteiligt werden", sagte der Senatsvorsitzende in der Urteilsbegründung.
Die Kinder sollten an Fahrten nach Brandenburg und Florenz teilnehmen. Im ersten Fall hätte dies 285 Euro gekostet, im zweiten Fall 719 Euro. Davon wollte die Arge nur einen Teil bezahlen und hatte die Kostenübernahme auf 400 Euro für Fahrten ins Ausland und 180 Euro für Touren nach Brandenburg beschränkt.
Dagegen hatten die Schüler sich bereits erfolgreich vor dem Sozialgericht in Berlin gewehrt. Die Arge ihrerseits legte Revision vor dem höchsten deutschen Sozialgericht ein. Im Vergleich zu anderen Ausgaben habe der Gesetzgeber Klassenfahrten gezielt bevorzugt, um eine Ausgrenzung der Kinder zu verhindern, erklärten die Kasseler Richter zur Begründung.
Urteil für Alleinstehende
Keinen Erfolg hatte die Klage eines Arbeitslosen aus Baden-Württemberg gegen die Höhe der Hartz-IV-Regelleistung für Alleinstehende von derzeit monatlich 351 Euro plus Wohnkosten. Damit bestätigte das BSG seine Rechtsprechung von November 2006. Über die Leistung für Kinder hatten die obersten Sozialrichter dabei nicht zu entscheiden; das Hessische Landessozialgericht hatte diese kürzlich als unzureichend dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Urteil für Asylbewerber
Mit einem weiteren Urteil bestätigte das BSG schließlich den Ausschluss von Asylbewerbern von den Hartz-IV-Leistungen. Die teilweise beschränkten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seien gerechtfertigt, um wirtschaftliche Anreize zur Einreise oder zum Verbleib in Deutschland zu vermeiden.
(AFP/dpa/ssc)
Nach Massaker in Haula
Ich selber war auf Klassenfahrt ebenfalls in Florenz, dann sogar noch weiter nach Rom und nach Neapel. Gesamtkosten: 480 DM, also knapp 250 Euro. Ich hab in den Ferien zuvor bei einer Gärtnerei gearbeitet und jeden Pfennig selber bezahlt. Für die Fahrt selber gabs etwas Taschengeld von den Eltern, aber das waren 20 Mark oder vielleicht 50, ich weiss es nicht mehr. Aber für 719 Euro nach Florenz - geht man heute auf Klassenfahrt ins Luxushotel oder was?!?
Ich frag mich, warum man Schülern nicht zumuten kann, für ihre Klassenfahrt in den Ferien ein bißchen zu arbeiten - mein Vater hätte zwar die 480DM zahlen KÖNNEN, hätte aber wohl nur laut gelacht, wenn sein 17jähriger Sohn zu ihm gekommen wäre und gesagt hätte: Papa, ich brauch 480 Mark um nach Italien zu fahren. (ich hab's nicht einmal versucht, ihn um so eine Summe anzupumpen, sondern hab beim Gärtner angerufen ob ich in den Pfingstferien wieder arbeiten kann und das wars dann mit der Finanzierungsplanung!).
Und vorallem frag ich mich: Welche Schule kommt auf die Idee, eine 719 Euro Klassenfahrt zu verantstalten? Ich kann mir bestens vorstellen, dass es da nicht nur HartzIV Familien gibt die es schlicht nicht zahlen können (oder wollen). Was ist eigentlch mit den Kindern von Berufstätigen, die keine 719 Euro übrig haben - zahlt bei denen auch der Staat oder müssen die sich schnell feuern lassen, um als HartzIVler die Kosten erstattet zu bekommen?
Müntefering und der vorbestrafte Hartz haben in Deutschland Armut per Gesetz geschaffen,darauf können sie stolz sein.
wie die Gesetz aus dem Hause Bertelsmann, benannt nach der Rotlichtfigur und verurteiltem Betrüger Hartz, gestrickt sind: mehr als 50% der Kläger gegen Hartz IV sind im Recht, das Gesetz musste inzwischen 25 mal nachgebessert werden..
...weshalb es überhaupt zu dem Urteil kam. Nicht weil das BSG so "sozial" zu den Kindern ist, sondern weil sie nicht anders konnten. Im § 23 SGB II heißt es "Leistungen für ... 3. mehrtägige Klassenfahrten ... sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht.". Das bedeutet, dass die Richter ex lege gar nicht anders entscheiden konnten.
Zur Begründung wurde übrigens ausgeführt, dass das Land Berlin längst einen Höchstsatz für Klassenfahrten im allegemeinen hätte einführen können (also unabhängig vom SGB II). Insofern hätte es dann zu dieser Entscheidung nicht kommen müssen, weil dann auch die Bezieher nach dem SGB II niemals einen höheren (und nach Meinung der ARGE'n unverhältnismäßig hohen) Zuschuss beantragen könnten.
Also immer erst kritisch dahinterleuchten......;-)
Ihnen ist aber klar, dass normale Arbeitnehmer mit geringem Einkommen 150 monatlich an Kindergeld erhalten, während Hartz-IV mit einer nach Ihren Worten fast verfassungswiedrig geringen Höhe bei ca 220 Euro zuzüglich 10qm beheiztem Wohnraums bedeutet.
Oder anders ausgedrückt: Jeder Arbeitnehmer zahlt je Kind mindestens 150 im Monat drauf, von Unterschieden im Ausgabenbereich durch z.B. beitragsfreie Kindergartengebühren oder wie hier übernommene Kosten für Klassenfahrten abgesehen. Arbeitnehmer können nicht alles finanzieren was sozial wünschenswert ist.
Paging