Gerichtsentscheid:Widerspruch erlaubt

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Bundesverfassungsrichterin Doris König, die Völkerrechtlerin ist, kritisiert die Entscheidung ihrer Kollegen. (Foto: dpa)

Der Bundestag darf Gesetze erlassen, die völkerrechtlichen Verträgen zuwiderlaufen. Grund für die Entscheidung ist ein Steuerabkommen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Der deutsche Bundestag darf Gesetze erlassen, die im Widerspruch zu geltenden völkerrechtlichen Verträgen stehen. Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist der Gesetzgeber nicht gehindert, seine frühere Zustimmung zu widerrufen und sich mit einem neuen Gesetz von den Bindungen eines völkerrechtlichen Vertrags zu lösen. Das folge aus dem Demokratieprinzip und dem Grundsatz der parlamentarischen Diskontinuität. "Demokratie ist Herrschaft auf Zeit. Damit wäre es nicht zu vereinbaren, wenn ein Parlament die Gesetzgeber späterer Legislaturperioden binden und in ihren Möglichkeiten beschränken könnte, gesetzgeberische Entscheidungen der Vergangenheit aufzuheben oder zu korrigieren", argumentiert der Zweiten Senat.

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