Das BKA-Gesetz der Regierung erlaubt Geheimkameras auch dort, wo Menschen leben, die mit potentiell Verdächtigen zu tun haben: Also ein Spähangriff auf Anwälte, Ärzte und Journalisten! Warum das neue Gesetz ein einziges Gestrüpp ist, in dem Grund- und Bürgerrrechte hängenbleiben.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen den großen Lauschangriff ist ziemlich genau vier Jahre alt. Es war ein Stoppschild für die Politik, eine Leitentscheidung für den Gesetzgeber und ein Meilenstein in der Rechtsprechung des Karlsruher Gerichts.
Haben sich auf den Entwurf des BKA-Gesetzes verständigt: Justizministerin Zypries (SPD) und Innenminister Schäuble (CDU). (© Foto: AP)
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Es versuchte, die Politik und die Gesetzgebung wieder den Wert der Grundrechte zu lehren. Es tat dies am Beispiel der Unverletzlichkeit der Wohnung, indem es bestätigte, dass es einen unantastbaren Kernbereich privater Lebensführung gibt, den der Staat zu achten hat.
Der Entwurf des neuen BKA-Gesetzes tut so, als gäbe es ein solches Urteil nicht. Die Minister Schäuble (CDU) und Zypries (SPD) schreiben den großen Spähangriff in dieses Gesetz, als hätte es den fünfzehnjährigen Streit um den großen Lauschangriff und das Karlsruher Urteil, das ihn klein gemacht hat, nie gegeben.
Sie planen die Beobachtung von Wohnungen mittels Mini-Kameras mit einer Selbstverständlichkeit, als gehe es darum, Semmeln zu verteilen. Man kann das Chuzpe nennen. Man kann das auch mit den Worten von Alexis Albrecht, Frankfurter Ordinarius für Strafrecht, sagen; er hat schon vor einiger Zeit eine "besorgniserregende rechtsstaatliche Zerstörungswucht des Gesetzgebers" erkannt.
Im Fall des "Entwurfs eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" kann man nur hoffen, dass der Gesetzgeber einer im Wortsinn ver-rückten Sicherheitspolitik einen Strich durch die Planung macht.
Von wegen "Verbrecherwohnungen"
Das geplante Gesetze ist ein staatlicher Anschlag auf die Privatheit. Es ist wie seinerzeit beim Lauschangriff. Für ihn wurde mit dem Argument geworben, dass er sich nur gegen Verbrecher richtet. Wer die Änderung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung kritisierte, der bekam zu hören, dass "Verbrecherwohnungen" doch nicht besonders schützenswert seien. Verbrecherwohnungen?
Wer dann ins Gesetz schaute, der stellte fest, dass überall, auch in den Wohnungen und Büroräumen von mehr oder weniger zufälligen Kontaktpersonen, von Bekannten, Freunden, Beratern, Ärzten, Anwälten von Verdächtigen heimlich abgehört werden konnte. Das findet jetzt seine Wiederholung. Spähangriff auf Journalisten, Spähangriff auf Anwälte? Soll das künftig wirklich rechtens sein?
Es handelt sich um eine Lidlisierung des Rechts. Wenn in Supermärkten Kunden und Mitarbeiter durch beauftragte Privatdetektive heimlich beobachtet werden, schreit die Politik - zu Recht - auf. Wenn aber der Staat die Menschen in deren eigenen vier Wänden heimlich beobachtet, dann soll das in einem Rechtsstaat erlaubt sein?
Soll es wirklich erlaubt sein, dass geheime Lausch- und Spähaktionen nicht erst bei einem konkreten Verdacht, auch nicht erst im Vorfeld eines konkreten Verdachts, sondern künftig schon im Vorfeld einer bloßen Vorbereitungshandlung veranstaltet werden?
Schon der Tatbestand der Bildung und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist sehr weit. Aber er wird nun noch einmal extrem ausgeweitet: Schon gegen die Vorbereitung eines solchen Gefährdungsdeliktes soll mit Wanzen und Spähkameras operiert werden können - also in einem Stadium, in dem sich Gefährdungen erst im Kopf von potentiellen Gefährdern befinden. Das heißt: Denken ist künftig gefährlich. Jeder ist verdächtig.
Lesen Sie auf der nächsten Seite, warum das geplante Gesetz inhaltlich schlampig ist und dem BKA Allmacht einräumt.
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Zum 30. Todestag von Romy Schneider
Danke. So, wie ich es weiss, ging es um die Androhung von Folter. Was Sie zu dem Thema Folter - USA sagen: ich stimme zu.
Um zu dem Schäuble-Gesetz zurückzukehren:
Worum es aber immer und immerfort zu gehen hat, ist, dass Recht nicht selektiv angewandt werden kann.
Ich habe nicht nachgesehen, sondern aus dem gedächtnis auf Ihr Beispiel reagiert. Ich glaube mich aber zu erinnern, dass der Polizeipräsident (oder war es nur der Cize?) zum Rücktritt gezwungen wurde; ob wegen nur angedrohter oder angewandter Folter -oder was immer die Medien und/oder die Justiz damals darunter verstanden haben mögen- ist mir nicht mehr erinnerlich.
Wichtig scheint mir bei unserem Zwiegespräch lediglich, dass die damals geltenden Standards nicht nur aber leider auch in den USA längst ad acta gelegt und durch vielfältige Formen angewandter Folter "ersetzt" wurden.
Auf diese Entwicklung bei unserem Hegemon, den zu kopieren sich die deutschen Staatsschützer immer mehr befleissigen, hinzuweisen und davor zu warnen, ist das Anliegen meiner verschiedenen postings zu diesem Thema in diesem und auch anderen Strängen.
Es geht hier längst nicht mehr um juristische Spitzfindigkeiten und noch viel weniger um verbale Androhungen, die damals in Deutschland als Folter betrachtet wurden. Sondern um FAKTEN, man könnte es auch "vollendete Verbrechen der Folter" in den USA und in US-Lagern outside nennen!
Das sind meine Schlussbemerkungen zu diesem Thema!
ich will doch nicht hoffen, dass es wahr ist was Sie schreiben: "Folgen der vergleichsweise lächerlichen "Folter", die der damalige Polizeipräsident dem Entführer angedeihen liess, und wofür er danach sogar noch bestraft wurde" - der Entführer wurde doch wohl nicht etwa gefoltert??? Sie schreiben "angedeihen liess" - meines Wissens wurde dem Täter damit gedroht, können Sie mich da mal aufklären? Zum Rest Ihres Textes komme ich morgen wieder.
Das sehe ich genauso.
Und, warum haben die Datenschutzbeauftragten der Länder als auch des Bundes nur eine beratende Funktion? Warum kein Weisungsrecht? Warum kein Klagerecht?
Den Datenschutzbeauftragten steht es nur eine Mitwirkung zu, keine Mitbestimmung.
Das ist von Staat so gewollt, weil er weiß, die Datensammelwut der einzelnen Ämter ist unermesslich.
Zitat aus der Onlinebanking-Seite: Achtung: Unsere Mitarbeiter oder Behörden werden Sie nie nach Ihrem Passwort fragen. Geben Sie dieses keinem Dritten ..."
Wozu? Das wird ohnehin nicht mehr nötig sein.
Ich vertraue manche Dinge, abgesehen vom engsten Freundeskreis, niemandem an und den Deutschen Behörden traue ich am wenigsten, die Vergangenheit unseres Überwachungssystems gibt mir da auch völlig recht. Weiterhin ist der Datenvertrieb in Deutschland ein lukratives Geschäft, wovor Onlinedienste, Schufa oder der Staat selbst kein Halt macht, Gesetze sind da in den Wind geschlagen. Das hat nichts damit zu tun, ob ich was zu verbergen hätte oder nicht, eine Lückenlose, unüberwachbare Privatsphäre ist für mich das Sinnbild der Freiheit!
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