Generalstaatsanwalt:Grill und Würstchen

Recht so: Ende des Verfahrens gegen Generalstaatsanwalt Lüttig.

Von Heribert Prantl

Die Unschuldsvermutung ist Kern des Rechtsstaats. Sie gilt für Hinz und für Kunz, sie gilt für Bundestagsabgeordnete und Bundespräsidenten; natürlich auch für Generalstaatsanwälte. Daher ist es gut und richtig, dass die Ermittlungen gegen Generalstaatsanwalt Frank Lüttig eingestellt worden sind; ihm lag Geheimnisverrat in den Verfahren gegen Ex-Bundespräsident Wulff und den Ex-Abgeordneten Edathy zur Last. In diesen Verfahren hat es zur Unzeit kräftig geraucht. Aber es war Lüttig nicht nachzuweisen, dass er Feuer gelegt hat.

Die Unschuldsvermutung verlangt, dass Ermittlungen nicht einfach immer weitergetrieben werden in der Hoffnung, dass sich irgendwann Belastendes schon finden wird. So sind freilich die Ermittlungen im Fall Wulff geführt und immer weitergetrieben worden. Das war nicht recht. Ein Ermittlungsverfahren ist kein Grill und die Beschuldigten sind nicht Würstchen, die man brutzelt, bis sie platzen. Anders gesagt: Ermittlungen sollen Beschuldigte nicht mehr als vermeidbar belasten. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Lüttig sollte nun Vorbild sein. Für die heiklen Verfahren, für die Lüttig selbst zuständig war, kommt dieses Vorbild freilich zu spät.

Im Übrigen bleibt das große Fragezeichen stehen: Wer aus dem überschaubaren Kreis möglicher Täter in der Justiz hat denn nun die Details aus den Verfahren Wulff und Edathy verraten?

© SZ vom 02.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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