Frankfurter Koran-Entscheidung:Züchtigungsurteil ohne Folgen

Die umstrittene Koranentscheidung einer Frankfurter Richterin hat keine dienstrechtlichen Folgen. Sie hatte in einem Scheidungsverfahren auf ein Züchtigungsrecht des Mannes im marokkanischen Kulturkreis hingewiesen.

Das Koranurteil einer Frankfurter Amtsrichterin bleibt ohne dienstrechtliche Konsequenzen. Die Richterin hatte in einem Scheidungsverfahren erwähnt, dass im marokkanischen Kulturkreis der Mann ein Recht zur Züchtigung habe.

Damit befand sie sich aber laut dem hessischen Justizministerium im Kernbereich richterlicher Unabhängigkeit. Eine Überprüfung des Falls habe keinen Grund ergeben, Konsequenzen zu ziehen.

Mit der Entscheidung hatte die Richterin Bedenken gegen eine vorzeitige Scheidung des Ehepaares vor Ablauf des obligatorischen Trennungsjahres begründet, obwohl die scheidungswillige Frau Misshandlungen ihres Mannes geschildert hatte. Die Richterin hatte aber der Frau die Ehewohnung zugewiesen und dem Mann untersagt, sich dieser zu nähern.

Die Entscheidung hatte eine größere Debatte ausgelöst. Insbesondere CDU-Politiker hatten der Richterin vorgeworfen, sie stelle die islamische Rechtsordnung Scharia über die deutschen Gesetze. Die Juristin wurde auf Antrag von einem anderen Gericht für befangen erklärt. Der Verweis auf den Koran fand sich lediglich in einer Entscheidung zur Prozesskostenhilfe, nicht aber in einem Beschluss oder einem Urteil.

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