Fraktionszwang und Abweichler:Das bestrafte Gewissen

Was erwartet Abgeordnete, die ihr Recht auf freie Entscheidung wahrnehmen? Erinnerungen an 1982 aus Anlass des Falles Dagmar Metzger.

Hildegard Hamm-Brücher

Die Männer und Frauen, die sich vor sechs Jahrzehnten anschickten, eine "vorläufige" Verfassung für die westlichen Besatzungszonen in Deutschland zu entwerfen, standen unter dem Trauma des Scheiterns der Weimarer Republik. Dieses Scheitern war am 23. März 1933 mit der Zustimmung aller Parteien (außer der SPD) zum "Ermächtigungsgesetz" besiegelt worden.

Hildegard Hamm-Brücher

Die FDP-Politikerin Hildegard Hamm-Brücher stellte sich 1982 gegen ihre Fraktion: Beim Sturz von Kanzler Helmut Schmidt (SPD) machte sie nicht mit. 2002 verließ sie die FDP, nach 54 Jahren.

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Nach 1945 rechtfertigten sich integre Demokraten wie Theodor Heuss mit dem "Fraktionszwang", den Parteiführung und Fraktionsmehrheit ihnen auferlegt hätten. Sie seien von ihrer Partei quasi "gezwungen" worden, gegen ihre Überzeugung und für das Gesetz zu stimmen. Dieses Einknicken hat sich Theodor Heuss, der 1933 Abgeordneter der Deutschen Staatspartei war, nie verziehen. Zwar hätte er mit seiner Stimme nichts bewirken können. Aber er sagte, er habe es nie verwunden, wider besseres Wissen und Gewissen gestimmt zu haben.

Aus den Erfahrungen des Versagens und Scheiterns wollten die Väter und Mütter des Grundgesetzes Konsequenzen ziehen. Deshalb sind dort einklagbare Grundrechte aufgeführt, deshalb haben sie bestimmt, dass der Bundespräsident nicht durch das Volk, sondern durch eine Bundesversammlung gewählt wird.Und deshalb gibt es den ersten Absatz des Artikels 38, in dem die Gewissensfreiheit des Abgeordneten garantiert wird.

Darin heißt es: "Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." Für diese Formulierung lässt sich den Protokollen des Parlamentarischen Rates folgende Begründung entnehmen: Man habe eine Formulierung gewählt, die die Gewissensentscheidung und auch die persönliche Freiheit des Abgeordneten - anders als in der Weimarer Verfassung - ausdrücklich garantieren solle. Zumindest solle der Artikel eine Mahnung an die Abgeordneten sein, sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein und sich ihrem Gewissen verpflichtet zu fühlen. Und sie sollten sich darauf berufen können.

Der spätere Justizminister Thomas Dehler brachte es auf den Punkt. Er sagte im Parlamentarischen Rat, diese Bestimmung sei eine wesentliche Grundlage unseres demokratischen Lebens, und daher unentbehrlich.

Ärgernis im Alltag

Natürlich gab es auch Zweifel, ob es überhaupt möglich sein werde, den Fraktionszwang mit all seinen unerfreulichen Erscheinungen zu bändigen. Und tatsächlich: Eine "wesentliche Grundlage unseres parlamentarischen Lebens" ist die Bestimmung nie geworden. Stattdessen eher ein Ärgernis im Alltag, die auch schon mal als "Parlamentslyrik" verhöhnt wurde. Deshalb habe ich einmal angeregt, man solle sie doch zur Erinnerung in die Stirnseite des Plenarsaals gravieren, unter den Bundesadler.

Dennoch: Im Lauf der Jahrzehnte hat die Berufung auf Artikel 38 gelegentlich zu Konflikten geführt. In einem größeren ging es 1982 um mich, einen zweiten erleben wir derzeit in Hessen (wenn auch nur den öffentlich sichtbaren Teil davon, nicht dessen Austragung in Gremien und in Gesprächen). Kleinere Konflikte spielen sich häufig hinter den Kulissen der Parlamente ab. Sie enden meist in unterschiedlichen Formen des Kleinbeigebens und/oder Resignierens. Ein besonderes Ärgernis ist es allerdings, wenn Fraktionsführungen entscheiden, ob und wann der Fraktionszwang suspendiert werden darf - wenn das Gewissen also "Par ordre de Mufti" freigegeben wird.

Mein eigener Fall aus dem Jahr 1982 scheint mir einigermaßen exemplarisch zu sein. Zudem weist er Parallelen zum Fall Dagmar Metzger auf. Auch damals ging es um nicht gehaltene Wahlversprechen.

Das bestrafte Gewissen

Die FDP hatte 1980 im Wahlkampf versprochen, nicht mit der Union, sondern mit der SPD für vier Jahre zu koalieren. Also musste es nun darum gehen, den Wortbruch zu kaschieren - mit einem Misstrauensvotum gegen den erfolgreichen SPD-Kanzler Helmut Schmidt. Auf Dissidenten wurde Druck ausgeübt. Auch versuchte man, meine Beweggründe zu diskreditieren. In einer "persönlichen Erklärung" vor dem Bundestag begründete ich meine Ablehnung des Verfahrens, Schmidt "konstruktiv" zugunsten von Helmut Kohl zu stürzen, und berief mich dabei auf Artikel 38, auf mein Wahlversprechen und meinen Amtseid.

Die Folgen meiner eigentlich plausiblen, zumindest ernstzunehmenden Begründung habe ich bis zum freiwilligen Ende meiner politischen Karriere zu spüren bekommen. Bis 1990. Vier Jahre davon verlebte ich in einer Art "liberalem Strafvollzug". Ich erhielt keinen Ausschuss-Sitz, keine Redezeit, keine Beteiligung an sonstigen parlamentarischen Aufgaben, jede Menge Nadelstiche im innerfraktionellen Umgang.

Ich hoffe nur, dass es der Landtagsabgeordneten Dagmar Metzger nicht ähnlich ergeht. Auch sie wollte ja nichts anderes als: nicht wortbrüchig werden. Und dafür hat sie das Angebot des Grundgesetzes in Anspruch genommen. Wie wird es ihr nun im parlamentarischen Alltag ergehen?

Auch dieser jüngste Fall lässt erkennen, wie weit Verfassungstext und Verfassungsrealität auseinanderklaffen, wie meilenweit wir vom Verständnis für Buchstaben und Geist des Artikels 38 entfernt sind. Aufgrund meiner mehr als 30-jährigen Erfahrung als Parlamentarierin bin ich - trotz aller Einsichten, dass die Abläufe funktionieren müssen - der Überzeugung, dass bei schwerwiegenden Entscheidungen die Gewissensfreiheit ein Grundrecht des Abgeordneten sein muss und unverzichtbar ist.

"Ausgesprochen unwürdig"

Was derzeit passiert, ist ausgesprochen unwürdig und trägt leider auch zum Ansehens- und Vertrauensverlust der parlamentarischen Demokratie bei.

Auch zeigte die Pressekonferenz des SPD-Vorsitzenden vom vergangenen Montag, wie wenig Gespür Parteimachthaber oft für die labile innere Verfassung unserer Demokratie entfalten: Da fiel kein Wort zu möglichen Gewissenskonflikten, da wurde weder ein Gefühl für mögliche Zumutungen noch ein Anflug von Besinnung auf Glaubwürdigkeit und Vorbildfunktion sichtbar. Hauptsache, nur ja fest im Sattel zu sitzen und mit vielen Machtworten den Karren (scheinbar) aus dem Dreck zu ziehen.

Damit kein Missverständnis entsteht: Auch ich wäre froh, wenn Ministerpräsident Roland Koch die Quittung erhielte und abtreten müsste. Auch weiß ich, dass alle Parteien oft verantwortungslos mit Vorgaben des Grundgesetzes, mit Wahl- und anderen Versprechen umgehen. "Cosi fan tutte!" Es ist aber immer möglich, die Demokratie zu verbessern. Dazu brauchen wir auch einen Artikel 38. Und wir brauchen auch Dissidenten, die gewissenhaft davon Gebrauch machen.

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