Föderalismus:Kernpunkte der Staatsreform

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Die Föderalismusreform soll für schnellere Entscheidungen und eine klarere Verantwortung sorgen. Ein Überblick.

Bund und Länder haben mit ihrem Kompromiss vom Donnerstagabend den Weg freigemacht für die umfassendste Verfassungsreform seit 1949. Im Folgenden eine Übersicht über Ziele und Kernpunkte des Vorhabens:

Beschleunigung und Transparenz

Durch die Entflechtung der vermischten Zuständigkeiten von Bund und Ländern sollen politische Entscheidungen in Deutschland beschleunigt und Gesetze schneller durchgesetzt werden. Das bisherige Verfahren gilt als Standortnachteil, weil der Staat auf neue Aufgaben zu langsam reagieren könne. Zudem soll für die Bürger deutlicher erkennbar werden, welche staatliche Ebene für politische Entscheidungen verantwortlich ist. Die Bundesregierung soll auch in der Europäischen Union leichter agieren können, weil sie sich seltener mit den Ländern absprechen muss.

Rechte des Bundesrats

Der Bundesrat soll bei weniger Gesetzen ein Einspruchsrecht haben; die Zahl der zustimmungspflichtigen Bundesgesetze soll von etwa 60 auf weniger als 40 Prozent sinken. Damit sollen Blockaden zwischen Bundestag und Länderkammer verhindert werden, die es in der Vergangenheit bei entgegengesetzten Mehrheiten in beiden Kammern häufig gab. Die Reduzierung der zustimmungsbedürftigen Gesetze wird auch dadurch erreicht, dass die Länderkammer nicht mehr zustimmen muss, wenn der Bund in einem Gesetz auch das Verwaltungsverfahren mitregelt. Das ist etwa schon dann der Fall, wenn in einem Gesetz vorgeschrieben wird, dass eine Behörde einen Bürger vor einer Entscheidung anhören muss. Künftig wird der Bund das Verwaltungsverfahren in der Regel ohne Zustimmung des Bundesrats festlegen können.

Mehr Befugnisse für die Länder

Im Gegenzug für den Verlust an Mitsprache im Bundesrat werden die Länder für bestimmte Politikfelder künftig weitgehend allein zuständig sein und dürfen bei den Verwaltungsverfahren vom Jahr 2009 an eigene Wege gehen. Dies betrifft vor allem die Bereiche Bildungs- und Hochschulpolitik sowie das Umweltrecht. Hier kann der Bund zwar weiter über den Hochschulzugang und Hochschulabschluss bestimmen sowie den Bau von Hochschulen und die Forschung fördern. Auch wird der Bund binnen drei Jahren ein einheitliches Umweltgesetzbuch vorlegen, das erstmals alle Gebiete des Umweltrechts umfassen könnte. Aber: In beiden Fällen können die Länder abweichende Gesetze erlassen. Zudem dürfen sie künftig eigenständig über die Besoldung ihrer Beamten entscheiden.

Grundgesetzänderung

Für die Reform muss das Grundgesetz an etwa 40 Stellen geändert werden. Dazu sind Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig. Im Bundestag bringen Union und SPD diese alleine auf. Im Bundesrat sind sie auf die Zustimmung der FDP angewiesen, die an fünf Landesregierungen beteiligt ist. Die FDP hat ihre Zustimmung angekündigt, nachdem ihr eine baldige Reform auch der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern zugesagt wurde.

Fahrplan der Umsetzung

Nach der Einigung vom Donnerstag sollen Regierung, Fraktionen und Ministerpräsidenten in Sondersitzungen am 6. März die Reform formal billigen. Sie soll am 10. März in Bundestag und Bundesrat eingebracht und vor der Sommerpause verabschiedet werden.

© SZ vom 18.2.2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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