Fluggastdaten:Entscheidung gegen den Generalverdacht

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Der EuGH stoppt das EU-Abkommen zu Fluggastdaten mit Kanada. Das hat weitreichende Folgen.

Von Ronen Steinke, München

Spezielles Mahl im Flieger gewünscht? Auch solche Informationen werden gesammelt und gespeichert. (Foto: imago)

Die persönlichen Daten von EU-Bürgern dürfen nicht ohne konkreten Anlass oder Verdacht bei den Sicherheitsbehörden gesammelt werden. Diese Forderung von Datenschützern an die EU-Regierungen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch erneut gestärkt. Der Rat der europäischen Regierungen hatte mit Kanada bereits im Jahr 2014 ein Abkommen geschlossen, wonach die Daten von Fluggästen nach Kanada übermittelt und dort fünf Jahre gespeichert werden dürfen. Dies sei in Teilen rechtswidrig und daher nichtig, entschieden die Richter in Luxemburg. Eine solche Speicherung auf Vorrat verletze das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens nach der Grundrechtecharta der EU. (Az: Gutachten 1/15)

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