Fall Anis Amri:Die 40 Zuständigen

Warum es eine Untersuchung des Bundestags braucht.

Von Ronen Steinke

An einem Freitag im Mai 2016 entschied das Land Berlin: Der Islamist Anis Amri sei nicht mehr als Gefährder anzusehen. Entwarnung. Am Dienstag darauf entschied das Land Nordrhein-Westfalen: Oh doch, Amri gelte von nun an als Gefährder. So konfus ging es öfters zu, das hat die Aufklärung rund um den späteren Weihnachtsmarkt-Attentäter gezeigt: Die Bundesanwaltschaft ließ lange sein Handy überwachen; dann machte ihr die Berliner Polizei, ahnungslos, einen Strich durch die Rechnung, indem sie es beschlagnahmte.

Eine "ordnende Hand" sieht der langjährige grüne Geheimdienstkontrolleur Hans-Christian Ströbele trotz allem am Werk: übergeordnete politische Interessen, die Amri wohl geschützt hätten. Deshalb müsse im Bundestag ein Untersuchungsausschuss her. Wer die Aufklärung des Behördenversagens bislang in den Landtagen in Düsseldorf und Berlin verfolgt hat, dem fällt das Wort "Ordnung" jedenfalls nicht als Erstes ein.

Ein Untersuchungsausschuss im Bundestag wäre in der Tat wichtig - um düstere Verdachtsmomente auszuräumen, wie sie Ströbele verbreitet. Es wäre dort aber auch über die föderale Sicherheitsarchitektur insgesamt zu sprechen, zum Beispiel über die Frage, warum man erst Vertreter von 40 Behörden laden muss, um die Ermittlungen in diesem einen Fall erläutert zu bekommen. Das ist schon für sich ein Problem.

© SZ vom 12.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: