Ex-RAF-Terrorist:Köhler lehnt Begnadigung Klars ab

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Bundespräsident Köhler hat das Gnadengesuch von Ex-Terrorist Klar abgelehnt. Klar bleibt bis mindestens Anfang 2009 im Gefängnis. Auch die ehemalige RAF-Terroristin Hogefeld kommt nach der Entscheidung des Staatsoberhaupts vorerst nicht frei.

Bundespräsident Horst Köhler wird den Ex-RAF-Terroristen Christian Klar nicht begnadigen. Das teilte das Bundespräsidialamt am Montagmittag in Berlin mit. Klar bleibt bis mindestens Anfang 2009 im Gefängnis.

Das Präsidialamt erklärte, dass Köhler vor seiner Entscheidung mehrere Stellungnahmen eingeholt habe, darunter Erklärungen der Justizministerin, des Gerichts, der Generalbundesanwältin und der für den Strafvollzug verantwortlichen Justizvollzugsanstalt. Außerdem sei ein kriminalprognostisches Gutachten vorgelegt worden.

Der Bundespräsident habe darüber hinaus zahlreiche Gespräche geführt, auch mit Hinterbliebenen der Opfer. Abschließend sei Köhler am vergangenen Freitag mit Klar zu einem Gespräch zusammengekommen.

Der heute 54-jährige Klar sitzt seit November 1982 in der Justizvollzugsanstalt im badischen Bruchsal ein. Er wurde unter anderem wegen Beteiligung an der Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer, Generalbundesanwalt Siegfried Buback und dem Bankier Jürgen Ponto zu fünfmal lebenslang verurteilt. Sein Gnadengesuch hatte er bereits bei Köhler-Vorgänger Johannes Rau eingereicht.

Nach mehr als 24 Jahren bekommt Klar allerdings erste Hafterleichterungen in Form bewachter Ausgänge. Gemäß einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe vom April darf er das Gefängnis zeitweise in Begleitung von Wachbeamten verlassen. Über seine Freilassung zur Bewährung zum 3. Januar 2009 entscheidet das Oberlandesgericht Stuttgart nach Verbüßung der Mindesthaftdauer von 26 Jahren.

Mit Freigang kann Klar nach der Ablehnung seines Gnadengesuchs nun jedoch frühestens Anfang 2008 rechnen, teilte Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) mit. "Hafterleichterungen in Form eines Freigangs kann es für Klar vor 2008 nicht geben und auch in nicht in einem Theater", sagte Goll mit Blick auf das von Klar gewünschte Praktikum am Berliner Ensemble.

Gnade für Hogefeld ebenfalls abgelehnt

Außer dem Gnadengesuch Klars lehnte Köhler am Montag auch das Gnadengesuch der ehemaligen RAF-Terroristin Birgit Hogefeld ab. Der Bundespräsident werde jedoch "zu gegebener Zeit erneut und von Amts wegen" über das Gesuch befinden, hieß es in einer Erklärung des Präsidialamtes.

Die 50-jährige Birgit Hogefeld war zu einer Leitfigur der dritten RAF-Generation aufgestiegen. Im Juni 1993 wurde sie in Bad Kleinen in Mecklenburg-Vorpommern verhaftet. Dabei starben ihr Komplize Wolfgang Grams und ein GSG-9-Beamter.

Wegen der Ermordung eines US-Soldaten und des Bombenanschlags auf die Frankfurter US-Airbase 1985 wurde Hogefeld 1996 zu lebenslanger Haft verurteilt. Ihre Entlassung aus einem Frankfurter Gefängnis ist nun frühestens 2011 möglich.

Die grundsätzliche Befugnis, "Gnade vor Recht" zu gewähren, ist im Artikel 60 des Grundgesetzes verankert. Ein Bundespräsident kann demnach Strafen ganz oder teilweise erlassen, er kann sie umwandeln oder ihre Vollstreckung zur Bewährung aussetzen. Die Möglichkeit der Begnadigung liegt im freien und nicht überprüfbaren Ermessen des Bundespräsidenten. Gnadenakte, oder die Ablehnung eines Gnadengesuchs wie nun im Fall Klar, können deshalb auch nicht vor Gerichten angefochten werden.

Das Gnadenermessen des Bundespräsidenten gilt allerdings nur für Straftaten, die gegen den Bund gerichtet waren. In allen übrigen Fällen liegt das Gnadenrecht bei den Ländern.

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