Neben zahlreichen Befürwortern hat der Lissabonner Vertrag im Bundestag auch scharfe Kritiker: Der CSU-Abgeordnete Gauweiler will gegen das EU-Reformwerk beim Bundesverfassungsgericht klagen.
Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler hat eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den EU-Reformvertrag angekündigt. "Was Brüssel jetzt an Kompetenzen bekommen soll, ist mit unseren demokratischen Prinzipien nicht vereinbar", wird er in der Saarbrücker Zeitung zitiert.
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Will gegen den EU-Reformvertrag klagen: Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler (© Foto: SZ/ Rolf Seyboldt)
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Er werde wie schon 2005 beim EU-Verfassungsvertrag das Bundes-verfassungsgericht um eine Überprüfung bitten, falls es nicht noch bei den Beratungen im Bundesrat Änderungen und Klarstellungen in seinem Sinne gebe, sagte Gauweiler.
In der Unions-Fraktion habe er deswegen bisher keine Kritik gehört. "Ich habe durchaus das Gefühl, dass viele entweder meine Bedenken heimlich teilen, oder aber froh sind, dass einer das vor Gericht klärt."
Gauweiler begründete seine Haltung vor allen Dingen mit dem Kompetenzverlust des Bundesverfassungsgerichts gegenüber dem Europäischen Gerichtshof. Bisher wache Karlsruhe über die unveräußerlichen Rechte der Bürger nach dem Grundgesetz. "Mit dem Lissabon-Vertrag wird die Hoheit über diese Rechte ausländischen Gerichten übergeben, deren Mitglieder allesamt nicht auf das Grundgesetz vereidigt sind. Das gibt das Grundgesetz nicht her."
Zoff im Bundesgerichtshof: Eine Personalie führt zu heftigen Verwerfungen – die Akte Karlsruhe. Seite Drei Jetzt lesen ...
(sueddeutsche.de/AP/aho)
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Ich frage mich hinter welchem Mond Herr Gauweiler wohnt !
Das worüber er sich jetzt (2008) beschwert ist seit über 40 Jahren bereit EU Recht und wird nur im neuen Vertrag jetzt besser sichtbar gemacht.
Ausserdem besteht neben dem EUGH in Luxemburg sowieso der Europäische Gerichtshof in Strasburg - Wenn es um Menschenrechte (= Grundrechte) geht, gab es also schon immer 2 nicht-deutsche Gericht die 'über' Karlsruhe stehen.
Da die EU jetzt diesem System beitreten kann, wird Strasburg auch dann über die Richter in Luxemburg (und Karlsuhe) wachen.
Was will er also ?
Dieser Aspekt des Vertrags ist weder neu, noch einzigartig ... wieso also eine Klage ?
Leider kommt es ja immer öfter vor, dass (vor allem CSU-Politiker) sich an den Grundsatz "Was schon immer war, wird nicht geändert" halten. Wirklich schade, Europa ist die einzige Chance für uns weltweiten Einfluss zu nehmen. Warum viele Leute was gegen Supranationalität haben kann ich nicht verstehen.
Aber eigentlich war es ja klar, dass ein Bayer sich gegen "Modernität" wert, immer schön in die Medien und gegen den Strom schwimmen. Aber fraglich bleibt für mich eigentlich warum dies? Schließlich war Bayern im Jahr 1949 das einzige Bundesland dass gegen das Grundgesetz gestimmt hat.
Ich bitte alle (vor allem die Politiker) sich mal die Verträge (Maastricht, Amsterdam, Lissabon usw) durchzulesen und nicht immer nur über was zu reden, was sie aus zweiter Quelle wissen. Habe wirklich den Eindruck, dass es nicht mal 95% der Mitbürger gemacht haben und daher so eine nationale Einstellung vertreten. Die EU ist was Gutes und kann nur auf diesem Weg Erfolg haben!
mal für den Retter des Vaterlandes zu halten - das hätte ich nun wirklich nie gedacht, aber es ist so. Hoffentlich wird er seinen Erfolg aus dem ersten Verfahren vor dem BVerfG wiederholen; die Nicht-Entscheidung hat ja dazu geführt, daß der BuPrä das Ratifizierungsgesetz nicht unterzeichet hat und damit ist die unselige EU-Verfasssung von Deutschland eben nicht ratiifziert worden - auch wenn Merkel, Beck und Co was anderes behaupten.
So meinte ich auch, als ich seiner Kanzlei vor ca. 2 Jahren ein Mandat übertrug.
Es ging um die Wahrnehmung meiner Rechte gegen einen Gewaltverbrecher. Mehrere tausend EUR Vorschuss und Verschleppung des Verfahrens wurde das Mandat beendet.
Falscher Fünfziger!!! Sagt man in Bayern.
Ich finde wenig Gründe in der politischen Laufbahn Herrn Gauweilers, ihm Sympathie entgegenzubringen. Juristischen Verstand möchte ich ihm jedoch nicht absprechen.
Nach dem wenigen, was ein SZ-Leser über den Lissabon-Verftrag so mitbekommt, möchte ich seiner Warnung vor "Kompetenzverlust des Bundesverfassungsgerichts gegenüber dem Europäischen Gerichtshof" zustimmen, und ich hoffe, dass er seine Ankündigung wahr macht.
Paging