Entwicklung der Sicherheitsgesetze:Viele Jäger sind der Freiheit Tod

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Der Vermittlungsausschuss entscheidet heute über das BKA-Gesetz. Der Streit ist alt: Mit immer gleichen Begründungen werden immer mehr Rechte abgebaut.

H. Prantl

In der Deutschen Richterzeitung erschien eine Todesanzeige. Beklagt wurde darin nicht das Ableben eines Gerichtspräsidenten, sondern das Dahinscheiden der Rechtsschutzgarantie. Das ist schon 38 Jahre her. Das damals sonst regierungsbrave Blatt war schier verzweifelt darüber, wie durch die Notstandsgesetze das Post- und Fernmeldegeheimnis eingeschränkt worden war.

Überwachung auch Online: Jeder Einzelne gilt zunächst einmal als verdächtig. (Foto: Foto: dpa)

Im G-10-Gesetz war Geheimdiensten, Polizei und Strafverfolgungsbehörden das Öffnen der Postsendungen und das heimliche Abhören von Telefonaten erlaubt worden. Und was machte das Bundesverfassungsgericht? Mit knapper Mehrheit erklärte es diesen ersten gesetzlichen Lauschangriff für verfassungsgemäß. Darauf bezog sich die Todesanzeige in der Richterzeitung.

Drei Verfassungsrichter hatten eine abweichende Meinung. Sie sagten: "Ob der mit der Verfassungsänderung vollzogene erste Schritt auf dem bequemen Weg der Lockerung der bestehenden Bindungen nicht Folgen nach sich zieht, vermag niemand vorauszusehen." Das war ein vorsichtiger, gleichwohl prophetischer Satz. Rückblickend zeigt sich, dass mit diesem Gesetz der Damm gebrochen ist. Die Abhörmöglichkeiten wurden seither Jahr für Jahr erweitert, die geheimen Mittel und Methoden multipliziert. Der Katalog der Straftaten, zu deren Aufklärung Telefonanschlüsse abgehört werden dürfen, wurde immer umfangreicher, schließlich das Abhören von Telefonen und Lauschen in Wohnungen auch für präventive Zwecke zugelassen.

1992 erhielt die Polizei die Befugnis, zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität per Lauschangriff nichtöffentliche Gespräche außerhalb der Wohnungen abzuhören und aufzuzeichnen. 1994 wurde der Bundesnachrichtendienst ermächtigt, einen elektronischen Staubsauger zu betreiben: grenzüberschreitende Telefonate abzuhören und nach Suchbegriffen auszuwerten. Damit war die Trennung von Polizei und Geheimdienst erstmals aufgehoben. Heute gibt es eine gemeinsame Terrordatei. 1996 verpflichtete das Telekommunikationsgesetz die privaten Provider, allen Sicherheitsbehörden den heimlichen Online-Zugriff auf die Kundendaten zu ermöglichen.

1997 weitete das Telekommunikations-Begleitgesetz diese Befugnisse aus. 1997 erhielt das Bundeskriminalamt die Erlaubnis, zur Eigensicherung seiner Beamten Gespräche in Wohnungen aufzunehmen und aufzuzeichnen. 1998 wurde per Grundgesetzänderung die akustische Wohnraumüberwachung, also der große Lauschangriff, zugelassen. Seitdem darf die Polizei in Anwaltspraxen, in Apotheken, Notariate, in Redaktionen und Privatwohnungen eindringen, um dort elektronische Wanzen anzubringen.

Nun soll auch das Bundeskriminalamt diese präventive Befugnis erhalten - auch die zum Spähangriff in Wohnungen, auch die zur Online-Durchsuchung von privaten Computern. Als Argument wird angeführt: Das BKA erhalte nur die Befugnisse, welche die Landespolizeien schon haben. Aber in keinem einzelnen Landespolizeigesetz stehen bisher all diese Befugnisse auf einmal versammelt. Und: In den Händen einer der potentesten Polizeibehörden der Welt, bei der alle Datenspuren zusammenführen, haben diese Befugnisse eine neue Kraft.

Die Terrorismusbekämpfungsgesetze nach dem 11. September 2001 erlauben es den Geheimdiensten, jederzeit Daten bei Kreditinstituten, Luftverkehrsunternehmen, bei der Post und bei Telekommunikationsleistern abzufragen. Die Stimmen von Ausländern dürfen aufgezeichnet werden, ihre Fingerabdrücke werden zehn Jahre lang aufbewahrt, die Daten dürfen an ausländische Stellen weitergegeben werden. Pass und Personalausweise aller Deutschen werden mit deren biometrischen Merkmalen ausgestattet. Der Einsatz von IMSI-Catchern wird erlaubt, damit können Handys erkannt und ihre Standorte ermittelt werden.

Berufsgeheimnisse spielen keine Rolle mehr

Das Vorratsdatenspeicherungsgesetz verpflichtet seit 1. Januar 2008 private Provider, alle elektronischen Spuren des gesamten Telekommunikationsverkehrs sechs Monate lang für die Sicherheitsbehörden zu speichern und sie zum sofortigen Abruf bereitzuhalten. Schon bei diesem Gesetz spielt der Schutz der Berufsgeheimnisse von Anwälten, Ärzten und Journalisten keine Rolle mehr. Das Zeugnisverweigerungsrecht wird umgangen, die Pressefreiheit ausgehebelt. Deren Schutz reicht laut Spiegel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1966, "von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen". Und im Cicero-Urteil von 2007 heißt es: "Geschützt sind namentlich die Geheimhaltung aller Informationsquellen und das Vertrauensverhältnis zwischen Presse und Informanten."

Mit Ausnahme des Luftsicherheitsgesetzes, das den Einsatz der Luftwaffe im Inneren vorsah (und für verfassungswidrig erklärt wurde), betreffen alle jüngeren Sicherheitsgesetze die heimliche Informationsgewinnung. Das ist charakteristisch für die Bekämpfung der neuartigen Gefahren, die Schrecken verbreiten, aber wie die organisierte Kriminalität oder der Terrorismus nur schwer dingfest zu machen sind. Der Staat setzt auf Prävention - und er nimmt dafür die Mittel in Anspruch, die früher nur gegen konkret Verdächtige angewendet werden durften.

Die Muster der Sicherheitspolitik wiederholen sich: Die Argumente, mit denen heute das BKA-Gesetz durchgesetzt wird, sind die gleichen wie die, mit denen vor zehn Jahren der Lauschangriff durchgesetzt wurde, und diese ähneln denen, mit denen wiederum zehn Jahre vorher Kronzeugenregelung und Vermummungsverbot eingeführt wurden; diese wiederum erinnern an die Argumentationen für die RAF-Gesetze. Die Gefahren wechseln, die Begründungsmuster bleiben gleich: RAF, links- oder rechts-extreme Gewalttäter, organisierte Kriminalität, islamistische Terroristen. Das eine Bedrohungspotential wird durch das andere substituiert. Die jeweiligen Chiffren werden eingesetzt wie Generalschlüssel, die Rechte und Grundrechte aufsperren.

Die Legitimations- und Legalitätsgrenzen werden Gesetz um Gesetz, Jahr um Jahr stärker vernachlässigt. Die Größe der geahnten Gefahr gilt als ausreichende Begründung. Jeder Einzelne gilt zunächst einmal als potentiell verdächtig - so lange, bis sich durch die Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen seine Entlastung ergibt. Dieser Präventionsstaat muss, das liegt in seiner Logik, dem Bürger immer mehr Freiheit nehmen, um ihm dafür vermeintliche Sicherheit zu geben; das trägt den Hang zur Maßlosigkeit in sich, weil es nie genug Sicherheit gibt.

Dem BKA-Gesetz werden neue Sicherheitsgesetze folgen. Wenn die Deutsche Richterzeitung jedes Mal eine Todesanzeige druckt, hat sie bald für nichts anderes mehr Platz.

© SZ vom 17.12.2008/che - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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