EMGR:Richter rügen Russland

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wirft Moskau Verstöße im Fall Politkowskaja vor. Die Angehörigen sollen Schmerzensgeld erhalten.

Russland hat den Mord an der kremlkritischen Journalistin Anna Politkowskaja nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unzureichend aufgeklärt. Zwar hätten die russischen Behörden eine Gruppe von Männern verurteilt, die im Jahr 2006 direkt an der Ermordung beteiligt gewesen seien, argumentieren die Straßburger Richter. Sie hätten aber nicht angemessen ermittelt, wer die Drahtzieher des Verbrechens waren. Russland muss nun den Angehörigen der Journalistin, die sich in Straßburg beschwert hatten, insgesamt 20 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Sowohl Russland als auch die Beschwerdeführer können das Urteil innerhalb von drei Monaten anfechten. Politkowskaja, eine preisgekrönte Journalistin der regierungskritischen Zeitung Nowaja Gaseta, hatte sich mit Berichten über Menschenrechtsverbrechen in Tschetschenien viele Feinde gemacht. Sie wurde im Oktober 2006 vor ihrer Wohnung erschossen.

© SZ vom 18.07.2018 / AFP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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