Einsatz externer Mitarbeiter:Lobbyisten an die Leine

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Es ist ein übler Verdacht: In mehreren Fällen sollen Gesetze in Deutschland von Lobbyisten in Ministerien mitgeschrieben worden sein. Jetzt hat die Bundesregierung reagiert.

Stefan Braun

Meistens ist ein großer Regierungsapparat ziemlich träge. Vieles muss bedacht sein, groß ist die Zahl derer, die beteiligt sein möchten. Manchmal allerdings geht es schnell, vor allem dann, wenn die Politik um ihren Ruf fürchtet.

Als der Bundesrechnungshof im Frühjahr scharfe Kritik am Einsatz von Lobbyisten in Ministerien übte, als er vorrechnete, dass allein für die Zeit zwischen 2004 und 2006 gut 300 Externe in Ministerien tätig waren, gab es kurze Abwehrgefechte - und danach sehr schnell die Erkenntnis, dass sich etwas ändern müsse. Der Verdacht, in Deutschland könnten Gesetze von Lobbyisten geschrieben worden sein, ließ die Regierung sehr schnell aktiv werden.

Nur zwei Monate später hat das Bundesinnenministerium Kriterien formuliert, mit denen es den Einsatz von aus Privatfirmen ausgeliehenen Mitarbeitern regelt. Genauer gesagt: Mit diesem Katalog setzt das Ministerium diesen Einsätzen klare Grenzen. Zu diesem Zweck hat die Regierung beschlossen, dass von Unternehmen bezahlte Mitarbeiter zwar weiter an Ministerien ausgeliehen werden dürfen; es ist ihnen künftig aber nicht mehr erlaubt, am Formulieren von Gesetzentwürfen mitzuwirken. Außerdem dürfen sie keine Leitungsfunktionen besetzen.

Hintergrund sind bis heute weder bestätigte noch widerlegte Berichte, derlei Fälle habe es in der Vergangenheit tatsächlich gegeben. Demnach soll der Mitarbeiter einer Bank an der Formulierung eines Gesetzes über die Liberalisierung der Finanzbranche mitgeschrieben haben. Und an anderer Stelle steht der Verdacht im Raum, ein stellvertretender Abteilungsleiter sei sehr einflussreich gewesen - und von außen bezahlt worden.

Sollte nur einer der beiden Fälle stimmen, wäre das zweifellos ein Skandal. Deshalb war die Neuregelung im Umgang mit externen Mitarbeitern überfällig. Außerdem wird das Bundesinnenministerium nun zweimal im Jahr über den Einsatz externer, auch extern bezahlter Mitarbeiter berichten. Dokumentiert werden soll nach dem Willen der Regierung, wie viele Externe in den Ministerien eingesetzt und wie lange sie tätig sind, was sie genau tun, für wen sie arbeiten und was sie in der Zeit verdienen.

Damit wird transparent, was längst öffentlich sein sollte. Überhaupt stellt sich die Frage, warum das jetzt so schnell geht und davor so lange nichts getan wurde. Selbst wer den Einsatz externer Mitarbeiter nicht grundsätzlich verteufelt, sondern auch als Teil sachlicher Verbesserung der Regierungsarbeit empfindet, muss bei dem Gedanken misstrauisch werden. Umso besser, dass jetzt etwas getan wird.

Was nicht heißt, dass das jetzt Beschlossene auch ausreicht. Noch soll das Innenministerium keinen Bericht für die Öffentlichkeit vorlegen, sondern allein den Haushaltsausschuss informieren. Man ahnt zwar, dass das seinen Weg in die Öffentlichkeit finden wird. Trotzdem stellt sich die Frage: Wozu die Einschränkung? Das nährt den Verdacht, es könnte doch etwas faul sein.

Im Übrigen geht die neue Geschwindigkeit nicht so weit, dass am Donnerstag das Parlament einem Lobbyisten-Register zugestimmt hätte. Dabei geht es nicht nur um ausgeliehene Externe, sondern darum, dass alle Lobby-Organisationen beim Parlament registriert werden sollen. Wer Transparenz will, kann dagegen kaum etwas einwenden. Das Problem: Der Gesetzentwurf kam von der Linkspartei. Da mochte dann doch niemand die Hand heben.

© SZ vom 20.06.2008/aho - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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