Einigung mit dem Bundestagspräsidenten:CDU kann Strafe für illegale Parteispenden abstottern

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(SZ vom 17.1.2004) Die CDU hat sich mit Bundestagspräsident Wolfgang Thierse darauf verständigt, dass sie die 21 Millionen Euro Strafgeld wegen ihrer Spendenaffäre bis 2007 in Raten abstottern kann. Vor dem Verfassungsbeschwerde will die Partei die Strafe ganz abwenden.

Von Hans Leyendecker

Die Bundes-CDU ist wirtschaftlich so klamm, dass die Partei eine fällige Kürzung des staatlichen Zuwendungsanteils von 20,98 Millionen Euro nicht auf einen Schlag akzeptieren konnte.

Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) erklärte sich mit der Stundung einverstanden. Die CDU muss allerdings Zinsen zahlen, die derzeit bei etwa fünf Prozent liegen.

Hintergrund ist der hessische Parteispendenskandal. Die CDU hatte im Rechenschaftsbericht für das Jahr 1998 keine Angaben darüber gemacht, dass die Hessen-CDU im Jahr 1983 illegal 20,8 Millionen Mark in die Schweiz gebracht und das inzwischen auf 24 Millionen Mark angewachsene Vermögen später heimlich zurückgebracht hatte. Die Millionen waren in den Haushalt der Landespartei eingespeist worden.

Nachdem der Skandal vor vier Jahren publik geworden war, hatte Bundestagspräsident Wolfgang Thierse die Zahlungen an die Partei um 41,3 Millionen Mark oder umgerechnet 20,98 Millionen Euro gekürzt. Die CDU hatte sich dagegen vor Gericht gewehrt. Das Verwaltungsgericht Berlin hob die Bescheide Thierses im Januar 2001 auf.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin und das Bundesverwaltungsgericht hingegen gaben Thierse recht. Die Klage der Bundes-CDU wurde abgewiesen. Danach wären die 20,98 Millionen Euro spätestens im Frühjahr 2003 fällig gewesen, denn die von den Christdemokraten gegen die Urteile erhobene Verfassungsbeschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

Die CDU, die pro Quartal derzeit etwa neun Millionen Euro vom Staat erhält, zahlte zunächst zehn Millionen Euro und bat dann darum, den Rest in zehn Raten zahlen zu dürfen. Im Jahr der Bundestagswahl 2006 wird die CDU die Tilgung aussetzen.

Inzwischen hat die CDU eine 128 Seiten dicke Verfassungsbeschwerde beim 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts gegen Thierses Sanktionen eingereicht. Verfasser ist der Osnabrücker Professor Jörn Ipsen. In der Beschwerde heißt es, angesichts der "finanziellen Situation der CDU und der ihr abverlangten Rückzahlungspflichten" könnte eine ablehnende Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts eine "existenzielle" Gefährdung für die Partei bedeuten.

Mittlerweile liegt dem Senat auch eine Stellungnahme des Parteienrechtlers Professors Hans-Peter Schneider vor, der Thierse vertritt. Schneider rechnet vor, dass die Sanktionen vergleichsweise kommod ausgefallen seien, da sie bis zu 54,6 Millionen Mark hätten betragen können. Die Sanktionen hielten sich "absolut im Rahmen" und seien "mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip" vereinbar.

Die FDP, die wegen der illegalen Spenden-Transfers ihres früheren Düsseldorfer Landesvorsitzenden Jürgen W. Möllemann Kürzungen der Zuwendungen bis zu fünf Millionen Euro befürchten muss, kämpft auch ums Geld. Die Partei will von Thierse die 873.500 Euro zurück, die sie unter Vorbehalt abgeliefert hatte. Nach Ansicht der FDP ist in diesem Fall keine Sanktion fällig. Der Bundestagspräsident prüft noch die Rechtslage.

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