Einbürgerungs-Richtlinien:Gutes Deutsch, Demokraten und eine weiße Weste

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Nach monatelangem Tauziehen haben sich die Länder-Innenminister nun zum ersten Mal auf allgemeine Kriterien festgelegt, nach denen der deutsche Pass vergeben wird. Ein Überblick.

AUFENTHALTSDAUER Wer Deutscher werden will, muss mindestens acht Jahre rechtmäßig und dauerhaft im Land leben. Da die Innenminister aber die Integration fördern wollen, gibt es Ausnahmen: Besonders engagierte Ausländer, die etwa in der Freiwilligen Feuerwehr oder beim Roten Kreuz mitarbeiten und sich damit als bereits integriert erweisen, können schon nach sechs Jahren eingebürgert werden. Dasselbe gilt auch bei sehr guten Deutschkenntnissen.

SPRACHE Deutschkenntnisse sind - wie aber bislang auch schon - eine Grundvoraussetzung für die Einbürgerung. Mit einem mündlichen oder schriftlichen Test werden diese nach standardisierten Vorgaben überprüft. Auch hier sollen Ausnahmen möglich sein, etwa bei bereits sehr lange in Deutschland lebenden Ausländern mit einem niedrigen Bildungsniveau.

EINBÜRGERUNGSKURSE Sie sind das eigentlich neue Element, das die Innenminister nun beschlossen haben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll dazu die Standards erarbeiten. Zu den Themen zählen "Demokratie", "Konfliktlösungen in der demokratischen Gesellschaft", "Rechtsstaat", "Sozialstaat", "Verantwortung des Einzelnen für das Gemeinwohl", "Teilhabe an der politischen Gestaltung", "Gleichberechtigung von Mann und Frau", "Grundrechte" sowie "Staatssymbole". Umstrittene Länderlösungen wie der hessische Allgemeinwissentest sind damit vom Tisch. Die Kurse müssen die Teilnehmer selbst bezahlen. Eine Teilnahme ist aber keine Pflicht. Wo die Kurse abgehalten werden, kann jedes Land alleine entscheiden. Dies können etwa die Volkshochschulen übernehmen.

PRÜFUNG Im Gegensatz zu den Einbürgerungskursen ist eine Teilnahme an einer Prüfung zur Staatsbürgerkunde Pflicht. Die Inhalte werden ebenfalls vom Bundesamt für Migration festgelegt. Den Ländern bleibt die Art der Prüfung überlassen: Diese kann mündlich, schriftlich oder durch Rollenspiele erfolgen. Wer nicht an den vorbereitenden Einbürgerungskursen teilnehmen will - etwa aus finanziellen Gründen oder weil er schon in Deutschland die Schule besucht hat - kann sich mit einer Einbürgerungsfibel auf den Test vorbereiten. Die Fibel soll im Internet veröffentlicht werden.

BEKENNTNISSE Vor der Einbürgerung stehen noch Formalia. So muss jeder Einbürgerungswillige eine Loyalitätserklärung und ein Bekenntnis zur freiheitlichen, demokratischen Grundordnung ablegen. Außerdem muss er über die Regelanfrage beim Verfassungsschutz hinaus Fragen zu etwaigen Mitgliedschaften oder der Unterstützung extremistischer Gruppen beantworten. Ganz am Ende steht - im feierlichen Rahmen - der eigentliche Akt der Einbürgerung. Dieser soll entweder per Eid oder durch ein juristisch weniger bindendes staatsbürgerliches Bekenntnis erfolgen.

AUSSCHLUSSKRITERIEN Nicht jeder der einbürgerungswilligen Ausländer hat auch ein Recht darauf eingebürgert zu werden. Wer keine "weiße Weste" hat und bereits zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt wurde, bekommt keinen deutschen Pass. Die 90-Tages-Grenze kann auch durch das Zusammenrechnen mehrerer kleinerer Strafen erreicht werden. Früher galt dieser Ausschluss nur bei Einzeltaten ab einem Strafmaß von 180 Tagessätzen. Bei den Straftaten sind aber auch Ausnahmen möglich, etwa bei lange zurückliegenden Verurteilungen.

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