Eckpunkte :Das Abkommen, das keines ist

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Reduzierung der Uranbestände, internationale Kontrolle: die wichtigsten Eckpunkte des Atomabkommens mit Iran.

Von Moritz Baumstieger

Nach 13 Jahren Atomstreit und fast zehnjährigen Verhandlungen war es am 14. Juli 2015 in Wien so weit: Die sogenannte P5+1-Gruppe (die Veto-Mächte im UN-Sicherheitsrat China, Frankreich, Großbritannien, Russland und USA sowie die in dem Fall diplomatisch engagierte Bundesrepublik Deutschland) einigten sich mit der Islamischen Republik Iran auf ein Abkommen: Iran akzeptierte befristet Beschränkungen für sein Atomprogramm und dauerhaft strenge Kontrollen durch die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA). Im Gegenzug versprachen die Vertragspartner, Sanktionen gegen Iran zu lockern und Wirtschaftshilfen in Höhe von sieben Milliarden Dollar zu gewähren.

Die in dem Abkommen vereinbarte mehrstufige Beschränkung der Urananreicherung sollte bis zu 25 Jahre dauern und durch die IAEA kontrolliert werden. Iran verpflichtete sich, nur noch 300 Kilo angereichertes Uran vorzuhalten, zum Zeitpunkt der Unterzeichnung verfügte das Land über 10 000 Kilogramm, die teilweise bereits auf 20 Prozent angereichert waren. Iran verpflichtete sich, den Stoff nur noch auf 3,67 Prozent anzureichern, was für die Energieerzeugung in Kraftwerken ausreichend ist. Um zu garantieren, dass Iran nicht in kurzer Zeit Uran auf die für den Bau einer Bombe benötigten 90 Prozent anreichert, musste das Land zwei Drittel seiner 19 000 installierten Zentrifugen abbauen.

Darüber hinaus vereinbarten die Vertragspartner, dass der in Bau befindliche Schwerwasserreaktor Arak so modifiziert wird, dass er kein waffenfähiges Plutonium produzieren kann. Die unter einem Berg verbunkerte Anreicherungsanlage Fordo darf fortan nur noch als Forschungszentrum dienen. Lediglich in der Anlage Natans sollte weiter Uran angereichert werden dürfen.

Im Gegenzug verpflichteten sich die Unterzeichner, die Wirtschaftssanktionen gegen Iran auszusetzen - bei Verstößen können sie aber umgehend wieder in Kraft gesetzt werden. Zunächst bestehen bleiben sollte jedoch das von den UN verhängte Waffenembargo: Die Ein- und Ausfuhr von Rüstung sollte Iran bis 2020 untersagt bleiben, der Verkauf von Technik, die Iran zum Raketenbau nutzen könnte, bis 2023.

Um die Einigung nicht dem US-Senat vorlegen zu müssen, wo eine kaum zu erreichende Zweidrittelmehrheit zur Ratifizierung notwendig gewesen wäre, wurde der mehr als 150 Seiten umfassende Text auf Wunsch des damaligen US-Präsidenten Barack Obama nicht mit dem Begriff "Abkommen" überschrieben. Er ist damit kein internationaler Vertrag, die wichtigsten Inhalte sind aber in Resolutionen des UN-Sicherheitsrates verankert.

© SZ vom 14.10.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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