Digitale Signatur:Ohne Elena kein Elterngeld

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Wer Sozialleistungen beantragen will, braucht künftig "Elena" - einen elektronischen Entgeltnachweis. Dafür sollen die Einkommensdaten von 40 Millionen Arbeitnehmern neu gespeichert werden.

Millionen Empfänger von Sozialleistungen erhalten von 2012 an nur noch mit einer elektronischen Unterschrift Geld vom Staat. Das Bundeskabinett beschloss die Einführung eines elektronischen Entgeltnachweises ("Elena"). Damit werden künftig die Einkommens- und Beschäftigungsdaten von rund 40 Millionen Arbeitnehmern in einer neuen Datenbank gespeichert.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU, von links), Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) bei der Kabinettssitzung. (Foto: Foto: dpa)

Alle Bürger, die Arbeitslosengeld I, Wohn- oder Elterngeld bekommen, brauchen damit ab dem 1. Januar 2012 eine persönliche elektronische Unterschrift (digitale Signatur). Sie benötigen dafür keine neue Chipkarte im Geldbeutel. Die Signatur wird im Fachhandel auf den Daten-Chip von EC- und Kreditkarten oder der neuen Personalausweise aufgespielt.

Die von den Behörden benötigten Einkommensdaten werden künftig bei Zentralcomputern abgefragt, die von den Arbeitgebern laufend mit den entsprechenden Angaben gefüttert werden. Ohne Zustimmung des Bürgers ist die Abfrage nicht möglich. Die Zugangssperre kann nur überwunden werden, wenn der Bürger und der Behördenmitarbeiter ihre elektronischen Signaturen einsetzen. Diese befinden sich auf modernen Bankkarten, digitalen Personalausweisen oder speziellen Signaturkarten.

Für die Betroffenen ist das kostenlos: Die zehn Euro zur Freischaltung der drei Jahre gültigen Signatur werden vom Staat erstattet. Wer keine staatlichen Leistungen bezieht und die elektronische Unterschrift nur zum Einkaufen im Internet oder Online-Banking nutzen will, muss die zehn Euro selbst bezahlen.

In der ersten "Elena"-Phase fallen sechs Papier-Formulare weg, die bisher jährlich neun Millionen Mal ausgestellt werden. "Elena zeigt eindrucksvoll, dass neue Technologien auch wesentlich zum Bürokratieabbau beitragen können", sagte Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU).

Nach sechsjähriger Vorarbeit sollen folgende sechs Bescheinigungen künftig über das Elena-Verfahren laufen: Arbeitsbescheinigung nach Ende des Arbeitsverhältnisses, Nebeneinkommensbescheinigung, Bescheinigung über geringfügige Beschäftigung, Bescheinigung nach dem Wohnraumförderungsgesetz, Fehlbelegungsabgabe und Bundeselterngeld.

In Zukunft soll das System auf 45 weitere Bereiche ausgeweitet werden, zum Beispiel auf das Kindergeld und auf das Arbeitslosengeld II. Jeder zusätzliche Bereich soll der Wirtschaft jeweils weitere fünf Millionen Euro Entlastung bringen. Die Systemkosten sollen nicht höher sein als die bisherigen Verwaltungskosten.

Das neue Verfahren soll die Unternehmen um etwa 85 Millionen Euro entlasten. Rund 3,2 Millionen Arbeitgeber werden von 2010 an schrittweise Daten über Beschäftigungsdauer und Einkommen ihrer Mitarbeiter an einen zentralen Datenspeicher senden. Den Staat kostet der Aufbau des Systems rund elf Millionen Euro.

Das bereits 2002 von der rot-grünen Koalition angestoßene "Elena"-Projekt war mehrfach verschoben worden. Das jetzt vorgelegte Gesetz, dem Bundestag und Länder noch zustimmen müssen, ist eine deutlich abgespeckte Version. Eigentlich sollten über 50 Bescheinigungen, die 60 Millionen Mal pro Jahr ausgedruckt werden, in das System aufgenommen werden.

Für die zentrale Speicherung der Arbeitnehmerdaten gibt es zwei Systemführer: Die Technische Abteilung der Deutschen Rentenversicherung und die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Fütterung der Computer mit Arbeitnehmerdaten soll 2010 beginnen, der Abruf soll Anfang 2012 freigeschaltet werden. Eine elektronische Signatur braucht ein Arbeitnehmer nur, wenn er Sozialleistungen beantragt.

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