Der Rat der Europäischen Union/Ministerrat:Gesetzgebung und Koordination

Birgit Lutz

Der Rat der Europäischen Union besteht aus je einem ministeriellen Vertreter jedes Mitgliedsstaats. Den Ratsvorsitz hat abwechselnd jeweils ein Mitgliedstaat in einer vom Rat bestimmten Reihenfolge inne.

Je nach Beratungsgegenstand wechselt die Zusammensetzung des Rats: Bei Fragen der Außenbeziehungen oder allgemeinen politischen Fragen kommen die Außenminister zusammen, bei wirtschaftlichen Fragen die Wirtschaftsminister usw.

Ein Generalsekretariat unterstützt den Rat. Der Rat ernennt einstimmig für fünf Jahre einen Generalsekretär (derzeit Javier Solana).Für organisatorische Aufgaben ist der stellvertretende Generalsekretär (derzeit Pierre de Boisseau) zuständig.

Der Rat der Europäischen Union hat folgende Aufgaben:

- der Rat ist das gesetzgebende Organ der Gemeinschaft. Die legislative Gewalt übt er gemeinsam mit dem Parlament im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens aus.- der Rat sorgt für die Abstimmung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken der einzelnen Mitgliedstaaten.- Rat und Parlament bilden gemeinsam die Haushaltsbehörde.- der Rat sorgt für ein einheitliches, kohärentes Vorgehen der Union: er schließt internationale Übereinkünfte mit anderen Staaten oder Organisationen, koordiniert die Aktionen der Mitgliedstaaten und erlässt Maßnahmen im Bereich der polizeilichen und gerichtlichen Zusammenarbeit.- der Rat koordiniert die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik.

Der Rat fasst Beschlüsse je nach Angelegenheit mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit oder einstimmig.

Die Einstimmigkeit des Rats ist erforderlich bei der Feststellung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen eines Mitgliedstaats, der Bekämpfung von Diskriminierungen, Unionsbürgschaften, staatlichen Beihilfen, freiem Perosnenverkehr, Steuerrecht, Kultur, Industrie, wirtschaftlichem und sozialem Zusammenhalt, Assoziierungsabkommen und wichtigen Entwicklungsabkommen. Auch für die Regierungszusammenarbeit in den Bereichen der Gemeinsamen Sicherheits- und Außenpolitik sowie Justiz und Inneres gilt der Einstimmigkeitsgrundsatz.

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