CDU-Parteitag:Die wichtigsten Beschlüsse

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Steuerpolitik, Vergangenheitsbewältigung, Klimaschutz: Bei ihrem 22. Parteitag in Stuttgart hat die Union zahlreiche Beschlüsse gefasst. Die wichtigsten Entscheidungen in Kürze.

Steuern Die CDU zieht mit dem Versprechen von Steuersenkungen und einer Mindestrente für langjährig Beschäftigte in das Superwahljahr 2009. Einstimmig wurde ein entsprechender Leitantrag verabschiedet. Insbesondere sollen die Steuertarife geändert werden, um Lohnsteigerungen nicht mehr so stark steuerlich zu belasten. Über die Steuern will die CDU auch eine Alterssicherung über Hartz IV-Niveau sicherstellen, wenn Arbeitnehmer lange gearbeitet haben.

Weihnachtswünsche auf dem Parteitag, mit Grüßen von der Jungen Union. (Foto: Foto: reuters)

Deutsche Sprache Die deutsche Sprache soll Verfassungsrang bekommen. Dazu soll Artikel 22 des Grundgesetzes um folgende Passage ergänzt werden: "Die Sprache in der Bundesrepublik ist Deutsch." In dem Artikel ist bisher Berlin als Hauptstadt festgeschrieben. Ferner heißt es dort: "Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold."

Ost-CDU Die CDU hat sich zu ihrer Vergangenheit als Blockpartei in der DDR bekannt. Ein Antrag, der eine Mitwirkung der CDU im System der SED-Diktatur einräumt, wurde einstimmig angenommen. Zugleich spricht sich die Union darin für die weitere Förderung der ostdeutschen Länder aus. Die Investitionszulage für die ostdeutschen Länder soll über 2009 hinaus bis 2013 verlängert werden.

Klimaschutz Die CDU setzt im Kampf gegen den Klimawandel weiter auf die Kernkraft, sieht aber in erneuerbaren Energien die Zukunft. Der Parteitag sprach sich gegen den Neubau von Atomkraftwerken aus. Die Partei erneuerte ihre Forderung nach längeren Laufzeiten für Atomkraftwerke. Die zusätzlichen Profite der Energiekonzerne sollen "mindestens zur Hälfte" in einen staatlichen Fonds zur Senkung der Energiekosten und Förderung von erneuerbaren Energien fließen.

Spätabtreibungen Gefordert wird eine bessere Beratung bei Spätabtreibungen. Werdende Eltern sollten frühzeitig besser aufgeklärt und betreut werden, heißt es in einem mit Mehrheit angenommenen Antrag. "Der Umstand einer Behinderung des Kindes allein ist kein ausreichender Grund für einen Schwangerschaftsabbruch", heißt es. Zwischen der Feststellung eines medizinischen Grundes für einen Schwangerschaftsabbruch und dem Eingriff soll es eine Bedenkzeit von drei Tagen geben, wenn das Leben der Mutter nicht akut bedroht ist.

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