Bundesteilhabegesetz:Mehr Mittel für Behinderte

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Ulla Schmidt (SPD), Vorsitzende des Bundesverbands Lebenshilfe, zeigt sich zuversichtlich, dass das Bundesteilhabegesetz noch umgesetzt wird. (Foto: Soeren Stache/dpa)

Bekenntnis zum Gesetzesvorhaben: Ulla Schmidt ist zuversichtlich, dass das geplante Bundesteilhabegesetz umgesetzt wird. Doch die Finanzierung ist noch unklar.

Von Kim Björn Becker, München

Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) hat angekündigt, Verbesserungen für Behinderte noch im kommenden Jahr durchzusetzen. Das von der Koalition geplante Bundesteilhabegesetz sei ein "Schlüsselelement", um die Selbstbestimmung von Behinderten zu stärken. Noch in diesem Jahr will sie die Eckpunkte einer Reform vorlegen, sagte die Ministerin in Berlin anlässlich der abschließenden Sitzung der zuständigen Arbeitsgruppe. Seit Juli des vergangenen Jahres tagte das Gremium regelmäßig, auch Behindertenverbände wurden in dieser Zeit angehört.

Das Bekenntnis zum Gesetzesvorhaben ist aus der Sicht vieler Behindertenvertreter dringend nötig: Unlängst warnten mehrere Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme gar vor dem möglichen Scheitern der Reform. Hintergrund ist die unklare Finanzierung : Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass Städte und Gemeinden bei der Eingliederungshilfe, die an Behinderte gezahlt wird, entlastet werden sollen - fünf Milliarden Euro wollte der Bund beisteuern. Da die Hilfsgelder in einigen Bundesländern jedoch mehrheitlich von den Ländern direkt ausgezahlt werden und nicht von den Gemeinden, legten die betroffenen Länder Protest ein. Im Ergebnis entschied Berlin, den Kommunen die zugesagten fünf Milliarden Euro auf andere Weise zukommen zu lassen - das Bundesteilhabegesetz, so sehen es die Verbände, drohte somit auszubluten.

Ulla Schmidt (SPD), frühere Gesundheitsministerin und inzwischen Vorsitzende des Bundesverbands Lebenshilfe, zeigte sich nach der letzten Arbeitsgruppensitzung zuversichtlich, dass das Vorhaben dennoch umgesetzt werde. "Es wird noch eine Diskussion zwischen Bund und Ländern geben", sagte sie der Süddeutschen Zeitung. "Aber es gibt eine breite Unterstützung." Besonders wichtig sei, dass die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem herausgenommen werde und Zahlungen unabhängig von Einkommen und Vermögen geleistet würden. "Eine Behinderung darf nicht dazu führen, dass der Betroffene verpflichtet ist, in Armut zu leben und er aus der Armut nie mehr hinauskommt", sagte Schmidt. Bislang dürfen Behinderte, die Eingliederungshilfe beziehen und zugleich arbeiten gehen, nicht mehr als 2600 Euro ansparen. Leben sie in einer Partnerschaft, sind es 3200 Euro für beide. "Liebe macht arm", sagte Schmidt. "Da muss dieses Gesetz einen großen Schritt nach vorne machen."

© SZ vom 16.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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